Bundesregierung prüft Pflicht-Splitting bei Ehepaaren, Witwenrente gerät unter Reformdruck

Bundesregierung prüft Pflicht-Splitting bei Ehepaaren, Witwenrente gerät unter Reformdruck
Witwenrente vor Reform

Die Rentenpolitik rückt die Absicherung von Ehepaaren im Alter erneut in den Fokus, weil eine Bundesregierungskommission an einem Modell für verpflichtendes Rentensplitting arbeitet. Besonders für Alleinverdiener-Ehen könnte eine Abkehr von der klassischen Witwenrente spürbare finanzielle Folgen haben.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung prüft laut BILD ein Pflicht-Rentensplitting, das die klassische Witwenrente für künftige Ehen ersetzen würde.
  • Haushalte mit nur einem Haupteinkommen könnten durch das verpflichtende Splitting künftig erhebliche Einbußen bei der Altersvorsorge erleiden.
  • Aus der Politik kommen bereits deutliche Warnungen vor Nachteilen durch die Reform, während aktuelle Ansprüche für Bestandsfälle weiter gelten.

Reformmodell für künftige Ehen

Wie BILD berichtet, prüft die Rentenkommission der Bundesregierung ein Szenario, in dem die klassische Witwenrente für künftige Ehen entfällt und durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt wird. Im Zentrum steht damit eine grundlegende Änderung der Hinterbliebenenabsicherung, die nach Darstellung des Berichts für viele Paare erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben könnte.

Besonders relevant ist das Modell demnach für Haushalte mit nur einem Haupteinkommen. Dort könnte es um erhebliche Einbußen gehen, wenn ein bislang üblicher Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente künftig durch eine andere Aufteilung der Rentenansprüche ersetzt wird.

Finanzielle Folgen und politische Warnungen

BILD stellt die Frage in den Raum, wer bei einer Reform geschützt wäre und wer mit Nachteilen rechnen müsste. Der Bericht verweist zudem darauf, dass aus der Politik bereits deutliche Warnungen zu den möglichen Folgen einer solchen Neuregelung kommen.

Für Betroffene bleibt die derzeitige Rechtslage zunächst maßgeblich. BILD verweist in diesem Zusammenhang auf einen eigenen Rechner, mit dem Nutzer ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente nach heutigem Recht inklusive Rechenbeispielen und Einkommensanrechnung prüfen können.

In unserem früheren Artikel zur Debatte über die künftige Finanzierung der gesetzlichen Rente haben wir erläutert, dass Arbeitgeber vor den anstehenden politischen Beratungen eine Dämpfung der geplanten Rentenerhöhungen fordern. Hintergrund sind erwartete Anstiege von über 4 Prozent, die nach Ansicht von Wirtschaftsverbänden Beitragszahler und Unternehmen zusätzlich belasten und einen verbindlichen Reformfahrplan nötig machen.

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