Deutschlands Rentenkommission legt Reformpaket für Rentenalter und Kapitalrente vor
Deutschland steht vor einer weitreichenden Neuordnung der Alterssicherung, nachdem die Rentenkommission 33 Empfehlungen für gesetzliche Rente, Vorsorge und Beitragsregeln formuliert hat. Zu den zentralen Punkten zählen eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung nach 2031, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 und eine neue gesetzliche Kapitalrente.
Höhepunkte
- Die Rentenkommission empfiehlt eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 67 auf 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041 sowie strengere Zugangsregeln für langjährig Versicherte.
- Ab 2031 soll eine obligatorische kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden, finanziert durch einen paritätischen Zusatzbeitrag von zwei Prozent mit zentral verwalteten Kapitalkonten.
- Die Kommission fordert künftig eine Nettoersatzquote nach Steuern von mindestens 70 Prozent, eine engere Kopplung der Rentenanpassung an die Lohnentwicklung und die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung.
Vorschläge für Renteneintritt und Systemumbau
Wie zuerst vom Handelsblatt berichtet, sollen die Empfehlungen am Dienstag an Kanzler Friedrich Merz und Sozialministerin Bärbel Bas übergeben werden. Das Paket umfasst Änderungen beim Renteneintritt, bei der Absicherung verschiedener Berufsgruppen und bei der zusätzlichen Kapitaldeckung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei steigender Lebenserwartung moderat anzuheben. Auf Basis der im Text genannten Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde die Grenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Zugleich spricht sich das Gremium für die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte und für eine Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre aus.
Weitere Vorschläge betreffen Gesundheitschecks ab 45 Jahren, strengere Regeln für Altersteilzeit und Anpassungen bei der Erwerbsminderungsrente. Zudem empfiehlt die Kommission, künftig Selbständige, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften und perspektivisch weitere Gruppen stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Auswirkungen auf Finanzierung und Altersvorsorge
Für die Leistungsseite schlägt die Kommission eine politische Zielgröße von mindestens 70 Prozent Nettoersatzquote nach Steuern vor. Außerdem soll die Rentenanpassung weiter an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben, ergänzt um regelbasierte Mechanismen, die auf Demografie und Erwerbstätigkeit reagieren.Ein zentrales finanzpolitisches Element ist die empfohlene Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Vorgesehen sind individuelle Kapitalkonten und ein zusätzlicher, paritätisch finanzierter Beitragssatz von zwei Prozent, dessen Mittel nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden sollen.
Daneben setzt die Kommission auf eine stärkere betriebliche und private Vorsorge, weniger Sonderregeln bei Minijobs sowie eine transparentere Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen über Bundesmittel. Für Politik, Arbeitgeber und Versicherte würde das Paket damit sowohl höhere strukturelle Anpassungen beim Rentensystem als auch einen breiteren Umbau der langfristigen Altersvorsorge bedeuten.
In unserem früheren Beitrag zu den Empfehlungen der Rentenkommission haben wir die politische Debatte um eine umfassende Rentenreform eingeordnet und die Reaktionen von Johannes Winkel skizziert. Im Fokus standen dabei das geplante Aus von Frühverrentungsmodellen wie der Rente mit 63 sowie die Einführung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge nach schwedischem Vorbild, um die Finanzierung der gesetzlichen Rente langfristig zu stabilisieren.
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