Mauretanien bleibt Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sahel
Vor dem Hintergrund von Flucht, Terrorrisiken und Instabilität in der Sahel-Zone stuft die Bundesregierung Mauretanien als zentralen Partner ihrer Entwicklungszusammenarbeit ein. Deutschland unterstützt das Land über EU-, Nato- und bilaterale Kanäle beim Aufbau von Sicherheitskapazitäten und bündelt laufende Vorhaben im Umfang von 275 Millionen Euro.
Höhepunkte
- Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bleibt 2024 auf Mauretanien fokussiert, insbesondere wegen dessen Rolle als demokratisches Transitland für Migration und Sicherheit im Sahel.
- Die 2024 geschlossene Migrationspartnerschaft zwischen EU und Mauretanien reduzierte laut Bundesregierung deutlich die Anzahl der Boote mit Migranten Richtung EU.
- Deutschland fördert mit Welternährungsprogramm und Unicef die Integration von über 310.000 Geflüchteten in Mauretanien, wobei Überfüllung und lokale Überforderung bestehen bleiben.
Kooperation mit Fokus auf Sicherheit und Migration
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im BMZ, Johann Saathoff, in einer nichtöffentlichen Sitzung des Entwicklungsausschusses die strategische Bedeutung Mauretaniens für die deutsche Politik in der Sahel-Zone. Das Land gelte als einziger demokratischer Staat der Region und zugleich als wichtiges Transitland für Migranten auf der Atlantikroute.Nach Angaben der Bundesregierung trägt die Unterstützung der mauretanischen Sicherheitskräfte dazu bei, ein Übergreifen von Terrorismus und Instabilität aus dem Nachbarland Mali zu verhindern. Zudem habe die 2024 geschlossene Migrationspartnerschaft zwischen der EU und Mauretanien dazu geführt, dass deutlich weniger Boote von dort in Richtung EU starten würden.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich den Angaben zufolge auf Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung sowie den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe fördert Deutschland zusammen mit dem Welternährungsprogramm und Unicef auch die Integration von Geflüchteten im Lager Mbera und in umliegenden Gemeinden.
Belastung durch Flüchtlinge und politische Nachfragen
Mauretanien hat bei 5,5 Millionen Einwohnern mehr als 310.000 Geflüchtete aus Mali aufgenommen, ein großer Teil davon lebt im Flüchtlingslager Mbera im Südosten des Landes. Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionaler Flucht- und Migrationsbewegungen, obwohl das Land selbst von Armut und Ernährungsunsicherheit betroffen ist.In der Ausschusssitzung thematisierten Abgeordnete zudem Menschenrechte, Regierungsführung und Versorgungslagen. Eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes sagte, der Fall einer 2023 wegen mutmaßlicher Blasphemie festgenommenen mauretanischen Studentin werde von Botschaft und EU-Kreis regelmäßig gegenüber mauretanischen Regierungsvertretern angesprochen.
Nach Angaben des BMZ unterstützt Deutschland die mauretanische Regierung auch beim Ausbau staatlicher Dienstleistungen auf kommunaler und lokaler Ebene, um Vertrauen in staatliche Strukturen zu stärken, Terrorismus vorzubeugen und Geflüchtete zu registrieren und zu integrieren. Mit Blick auf Mbera bezeichnete eine BMZ-Vertreterin die Registrierung und Versorgung der Menschen als Mammutaufgabe; entscheidend sei, dass Hilfen sowohl Geflüchteten als auch der lokalen Bevölkerung zugutekommen, um Verteilungskonflikte zu vermeiden.
Aus dem Kreis der Abgeordneten wurde zudem auf die Überfüllung des Lagers und die Überforderung umliegender Dörfer hingewiesen. Zu möglichen künftigen Projekten im Bereich Ernährungssicherheit sagte Saathoff, die Schwerpunkte der Zusammenarbeit würden gemeinsam mit den Partnerländern festgelegt, die nächsten Regierungskonsultationen mit Mauretanien seien im November geplant.
Unsere frühere Berichterstattung zur Bundestagsdebatte über deutsche Hilfen für Syrien beleuchtete, wie im Menschenrechtsausschuss ein AfD-Antrag zum Stopp sämtlicher Unterstützungsleistungen scheiterte. Im Mittelpunkt standen dabei die Abwägung zwischen humanitärer Hilfe und Menschenrechtsbedenken sowie die Frage, ob Unterstützung an eine stärkere Kooperationsbereitschaft bei Rückführungen geknüpft werden darf.
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