Grüne treiben Ende steuerfreier Immobilienverkäufe nach zehn Jahren voran

Grüne treiben Ende steuerfreier Immobilienverkäufe nach zehn Jahren voran
Steuerfreiheit vor dem Aus

Die Debatte um die Besteuerung von Immobilienveräußerungen gewinnt im Bundestag an Gewicht, weil Bündnis 90/Die Grünen eine Abschaffung der bisherigen Zehnjahresfrist anstreben. Künftig sollen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Höhepunkte

  • Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Ende der steuerfreien Immobilienverkäufe nach zehn Jahren Haltefrist vorsieht.
  • Künftig sollen Veräußerungsgewinne aus Immobilien stets unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.
  • Die Fraktion erwartet durch die Gesetzesänderung Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro und begründet dies mit erheblichen Wertsteigerungen am deutschen Immobilienmarkt.

Gesetzentwurf zielt auf Ende der Haltefrist

Wie der Deutscher Bundestag, hib, berichtet, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der nach ihren Angaben eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen schließen soll. Im Kern sieht der Vorstoß vor, die bislang mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abzuschaffen.

Nach dem Entwurf würden Veräußerungsgewinne bei Immobilien künftig unabhängig von der Dauer des Haltens besteuert. Maßgeblich wäre dann der persönliche Einkommensteuersatz der Verkäuferinnen und Verkäufer.

Fiskalische Wirkung und Marktbezug

In der Begründung argumentiert die Fraktion, die vollständige Steuerfreiheit nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen unterliegen nach dieser Darstellung dauerhaft der Besteuerung, während Immobilien nach Ablauf der Frist steuerfrei verkauft werden können.

Zugleich verweisen die Grünen auf erhebliche Wertsteigerungen an den deutschen Immobilienmärkten in den vergangenen Jahrzehnten. Die daraus entstehenden Veräußerungsgewinne blieben bislang nach Fristablauf vollständig unversteuert, was nach Auffassung der Fraktion die steuerliche Bemessungsgrundlage aushöhlt; erwartet werden durch die Gesetzesänderung steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro.

In unserem früheren Artikel zur steigenden öffentlichen Verschuldung in Deutschland haben wir gezeigt, dass der Schuldenstand zum Ende des ersten Quartals 2026 deutlich zulegte – getragen vor allem vom Bund sowie mehreren Ländern und Kommunen. Dabei spielten unter anderem höhere Verbindlichkeiten in Sondervermögen wie „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie beim Sondervermögen Bundeswehr eine zentrale Rolle, während sich die Entwicklung zwischen den Bundesländern teils stark unterschied.

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