Nach einer schwächeren Bauphase zieht die Zahl der genehmigten Wohnungen in Deutschland im Mai 2026 spürbar an. Insgesamt werden 21.000 Wohnungen genehmigt, das sind 24,7 % mehr als im Vorjahresmonat; besonders stark wächst der Neubau.
Höhepunkte
- Im Mai 2026 wurden in Deutschland 21.000 Wohnungen genehmigt, davon 17.800 Neubauten, ein Anstieg von 29,9 % gegenüber Mai 2025.
- Von Januar bis Mai 2026 stiegen bundesweit die Baugenehmigungen auf 104.700 Wohnungen, ein Plus von 15,4 % oder 13.900 im Vergleich zum Vorjahr.
- In neuen Nichtwohngebäuden wurden 1.700 Wohnungen genehmigt, 26,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum, während Umbau-Genehmigungen um 8,6 % auf 16.900 Wohnungen stiegen.
Anstieg bei Neubau und Umbauten im Mai
Wie Destatis unter Berufung auf das Statistische Bundesamt berichtet, werden im Mai 2026 in Deutschland 21.000 Wohnungen genehmigt. Davon entfallen 17.800 auf Neubauten, was einem Plus von 29,9 % oder 4.100 Wohnungen gegenüber Mai 2025 entspricht.Auch durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen mehr genehmigte Wohnungen. Deren Zahl steigt im Vorjahresvergleich um 2,0 % oder 100 auf 3.200 Wohnungen.
Breiter Zuwachs in den ersten fünf Monaten
Von Januar bis Mai 2026 werden bundesweit 104.700 Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt. Das sind 15,4 % oder 13.900 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum 2025.In neu zu errichtenden Wohngebäuden steigt die Zahl der Genehmigungen auf 86.000 Wohnungen, ein Zuwachs von 16,6 %. Dabei nehmen die Genehmigungen für Einfamilienhäuser um 12,6 % auf 19.900 zu, für Zweifamilienhäuser um 21,6 % auf 6.200 und für Mehrfamilienhäuser um 18,9 % auf 56.100. In Wohnheimen bleibt die Zahl mit 3.900 genehmigten Wohnungen nahezu unverändert.
Zusätzlich werden in neuen Nichtwohngebäuden 1.700 Wohnungen genehmigt, 26,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Bei Umbauten in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden steigt die Zahl auf 16.900 Wohnungen, ein Plus von 8,6 %.
In unserem früheren Beitrag zur geplanten Zinsanhebung bei Steuernachzahlungen ab 2027 haben wir erläutert, dass die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2026 eine Verdopplung des Zinssatzes nach § 233a AO von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat vorsieht. Betroffen wären dabei nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Erstattungen; zugleich rechnet der Staat mit spürbaren Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen und begründet den Schritt mit dem veränderten Marktzinsumfeld.
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