Bundesgerichtshof hebt Urteil im Rundholz-Kartellstreit in Baden-Württemberg auf
Im langjährigen Rechtsstreit um die gemeinsame Vermarktung von Nadel-Rundholz in Baden-Württemberg muss das Oberlandesgericht Stuttgart den Fall erneut prüfen. Dabei geht es um Schadensersatzforderungen von mindestens 270 Mio. Euro zuzüglich Zinsen, die ein Inkassodienstleister aus abgetretenem Recht von 36 Sägewerksunternehmen geltend macht.
Das Wichtigste
- Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Rundholz-Kartellstreit vollständig auf und verweist das Verfahren zurück.
- Die Klägerin fordert vom Land Baden-Württemberg mindestens 270 Mio. Euro Schadensersatz sowie Zinsen von etwa 203 Mio. Euro wegen Kartellverstoßes.
- Die erneute Verhandlung betrifft die kartellrechtliche Bewertung gebündelter Vermarktungsmodelle im Forstsektor und bleibt wirtschaftlich bedeutend für die Holzindustrie Baden-Württembergs.
BGH verweist Kartellverfahren zurück
Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, hebt der Kartellsenat das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vollständig auf und verweist das Verfahren dorthin zurück. Das betrifft sowohl die Verurteilung des Landes Baden-Württemberg zum Schadensersatz dem Grunde nach als auch die Teile des Urteils, in denen die Klage abgewiesen worden war.Nach den Angaben fordert die Klägerin vom Land Schadensersatz wegen behaupteter Verstöße gegen Art. 101 AEUV. Sie beziffert die Ansprüche auf mindestens 270 Mio. Euro sowie Zinsen von etwa 203 Mio. Euro und weitere laufende Zinsen.
Der Bundesgerichtshof entscheidet zudem, dass die Klägerin zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt ist. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz liegt nach Auffassung des Kartellsenats nicht vor.
Hintergrund der Rundholzvermarktung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Vermarktung von Nadel-Rundholz durch baden-württembergische Forstämter, die jedenfalls von 1978 bis Ende August 2015 etwa zwei Drittel der im Land zum Verkauf stehenden Menge an Sägewerke vermarkteten. Dabei bündelte die Landesforstverwaltung Holz aus Staatswald, Körperschaftswald und Privatwald zu einem einheitlichen Angebot mit einem einheitlichen Preis je Verkaufsakt.Bereits 2008 gab das Land gegenüber dem Bundeskartellamt Verpflichtungszusagen ab, die mit Beschluss vom 9. Dezember 2008 für bindend erklärt wurden. Nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen im Jahr 2012 hob das Bundeskartellamt diesen Beschluss 2015 auf und untersagte dem Land den gemeinschaftlichen Holzverkauf per Abstellungsverfügung.
Für die Holz- und Sägeindustrie in Baden-Württemberg bleibt der Fall damit wirtschaftlich relevant, weil die erneute Verhandlung eine Grundsatzfrage zur kartellrechtlichen Bewertung gebündelter Vermarktungsmodelle im Forstsektor berührt. Zugleich setzt die Entscheidung den zivilrechtlichen Streit über mögliche Schäden der betroffenen Sägewerksunternehmen fort.
In unserem früheren Artikel zum Rundholz-Kartellstreit in Baden-Württemberg haben wir berichtet, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Stuttgart vollständig aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Prüfung zurückverwiesen hat. Dabei ging es um Schadensersatzforderungen in Höhe von mindestens 270 Mio. Euro zuzüglich hoher Zinsen sowie um die Frage, ob die gebündelte Vermarktung von Nadel-Rundholz tatsächlich den Wettbewerb beeinträchtigte und einen ersatzfähigen Schaden verursachte.
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