Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsrisiken bei EDEKA-Übernahme von tegut
Im laufenden Fusionskontrollverfahren um den geplanten Erwerb großer Teile von tegut durch EDEKA verschärft sich die Prüfung der Wettbewerbsfolgen. Die Behörde sieht vor allem in mehreren regionalen Absatzmärkten erhebliche Probleme und fordert weitere Zusagen, bevor sie bis zum 23. September 2026 abschließend entscheidet.
Das Wichtigste
- EDEKA's geplante Übernahme von 202 tegut-Märkten und zugehörigen Standorten stößt laut Bundeskartellamt-Entwurf vom 27. Juli 2026 auf erhebliche wettbewerbliche Bedenken.
- In 37 regionalen Markträumen, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg, drohen laut vorläufiger Bewertung spürbare Verschlechterungen bei Auswahl und Wettbewerb.
- Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel ist stark konzentriert, da EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe und ALDI zusammen mehr als 90 Prozent Marktanteil halten, was das Prüfverfahren unterstreicht.
Vorläufige Bewertung und Prüfungsstand
Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat die Behörde den Verfahrensbeteiligten am 27. Juli 2026 einen Entwurf ihrer wettbewerblichen Bewertung, die sogenannte Abmahnung, übermittelt. Nach der vorläufigen Einschätzung wirft der angemeldete Zusammenschluss in seiner aktuellen Form erhebliche wettbewerbliche Bedenken auf, während die bisher von EDEKA angebotenen Zusagen aus Sicht der Behörde nicht ausreichen, um diese vollständig auszuräumen.Gegenstand des Vorhabens ist der Erwerb von 202 tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums durch EDEKA. Das Vorhaben ist am 23. März 2026 angemeldet worden, das Hauptprüfverfahren läuft seit dem 21. April 2026. Nachdem EDEKA am 20. Juli 2026 erstmals ein Zusagenangebot vorgelegt hat, verlängert sich die gesetzliche Prüffrist gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 GWB bis zum 23. September 2026.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betont, mit der Abmahnung lege die Behörde ihre vorläufige wettbewerbliche Bewertung offen, ohne damit bereits eine abschließende Entscheidung zu treffen. Die anmeldenden Unternehmen und die Beigeladenen erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Behörde über den Zusammenschluss endgültig entscheidet.
Regionale Marktfolgen und Bedeutung für den Lebensmitteleinzelhandel
Nach der vorläufigen Bewertung entstehen die größten Probleme auf regionalen Absatzmärkten. Das Bundeskartellamt sieht derzeit in 37 regionalen Markträumen erhebliche wettbewerbliche Bedenken, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg, weil sich dort Auswahlmöglichkeiten und Wettbewerb für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich verschlechtern könnten.Die Untersuchung der Beschaffungsmärkte fällt differenzierter aus. Zwar verfügt EDEKA nach Einschätzung der Behörde dort bereits heute über eine sehr starke Stellung, der zusätzliche Zuwachs durch die tegut-Übernahme ist jedoch nach der vorläufigen Bewertung so gering, dass auf den Beschaffungsmärkten keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs festgestellt wird.
Für den deutschen Lebensmitteleinzelhandel unterstreicht das Verfahren die hohe Marktkonzentration. Nach Angaben des Bundeskartellamtes prägen EDEKA, REWE, die Schwarz-Gruppe und ALDI den Markt und vereinen zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel auf sich, auch wenn diese Konzentration allein kartellrechtlich noch nicht ausreicht, um den Zusammenschluss zu untersagen.
In unserem früheren Beitrag zur geplanten EDEKA-Übernahme von tegut-Filialen haben wir erläutert, dass das Bundeskartellamt den Deal in einem vorläufigen Entscheidungsentwurf wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken in 37 regionalen Märkten untersagt hat. Zudem ging es um die möglichen Folgen für tausende Beschäftigte und die Diskussion über eine ministerielle Ausnahmeprüfung, die trotz des laufenden, unabhängigen Verfahrens politisch an Bedeutung gewann.
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