SEC gewährt GoldenTree Co-Investment-Erleichterungen für verbundene Fonds
Die Securities and Exchange Commission hat dem GoldenTree Opportunistic Credit Fund und den zugehörigen Antragstellern sofortige Ausnahmegenehmigung erteilt, um bestimmte gemeinsame Transaktionen durchzuführen, die ansonsten nach dem Investment Company Act von 1940 untersagt wären. Die Anordnung erlaubt es bestimmten registrierten Fonds und verbundenen Investmentgesellschaften, gemeinsam in Portfoliounternehmen zu investieren, wodurch die Flexibilität für Fondsoperationen erweitert wird.
Höhepunkte
- Am 12. Mai 2026 gewährte die SEC den GoldenTree-Fonds nach Anträgen aus September 2025 und März 2026 sofortige Erleichterung für gemeinsame Investitionen.
- Die Anordnung erlaubt registrierten geschlossenen Fonds und mit GoldenTree verbundenen Business Development Companies, unter bestimmten Bedingungen gemeinsam in Portfoliounternehmen zu investieren.
- Die ohne Anhörung wirksam werdende Ausnahme erweitert die Flexibilität für gemeinsame Investitionen regulierter Fonds und verbundener Vehikel, während die Einhaltung des Investment Company Act gewahrt bleibt.
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Anordnung genehmigt Co-Investment-Struktur
Wie von der Securities and Exchange Commission berichtet, folgt die Anordnung auf einen Antrag des GoldenTree Opportunistic Credit Fund u. a. vom 25. September 2025 sowie eine geänderte Einreichung vom 24. März 2026. Die beantragte Ausnahmegenehmigung wurde gemäß den Abschnitten 17(d) und 57(i) des Investment Company Act von 1940 sowie Regel 17d-1 beantragt und betrifft gemeinsame Transaktionen, die ansonsten untersagt wären.Die Ausnahmegenehmigung gilt für bestimmte registrierte geschlossene Management-Investmentgesellschaften und Business Development Companies, die in der Anordnung als Regulated Funds bezeichnet werden. Sie erlaubt diesen Fonds, gemeinsam mit anderen Fonds und bestimmten verbundenen Investmentgesellschaften in Portfoliounternehmen zu investieren, vorbehaltlich der in dem geänderten Antrag enthaltenen Bedingungen.
Am 12. Mai 2026 veröffentlichte die SEC eine Mitteilung über die Einreichung unter Investment Company Act Release Nr. 36149 und gab interessierten Parteien die Möglichkeit, eine Anhörung zu beantragen. Es wurde kein Antrag auf Anhörung gestellt, und die Kommission ordnete vor der sofortigen Gewährung der Ausnahmegenehmigung keine Anhörung an.
Auswirkungen auf den Fondsbetrieb
Die Kommission stellt fest, dass auf Grundlage der im Antrag dargelegten Informationen die Teilnahme der Regulated Funds an den vorgeschlagenen Transaktionen mit den Bestimmungen, Grundsätzen und Zielen des Gesetzes im Einklang steht. Sie kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Grundlage der Teilnahme nicht weniger vorteilhaft ist als die anderer Teilnehmer.Die Anordnung wurde im Rahmen der übertragenen Zuständigkeit von der Division of Investment Management erlassen und ist als Aktenzeichen 812-15904 gekennzeichnet. Für Kreditfonds, Business Development Companies und verbundene Investmentvehikel unterstützt die Entscheidung einen breiteren Co-Investment-Rahmen innerhalb der bestehenden regulatorischen Bedingungen.
Unsere frühere Berichterstattung zum Streit der FCA mit Neil Woodfords W4.0 beschrieb, wie die Aufsichtsbehörde der Plattform vorwarf, nicht genehmigte Anlageberatung und Finanzwerbung zu betreiben, was das Unternehmen bestreitet. Wir stellten fest, dass W4.0 angab, monatelang mit der FCA zusammengearbeitet und seinen Service angepasst zu haben, um außerhalb des regulatorischen Rahmens zu bleiben, während der Fall den rechtlichen Druck im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Fonds im Jahr 2019 erhöhte.
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