Bundestag befragt Bundesregierung zu historischen Schufa-Datenbeständen

Bundestag befragt Bundesregierung zu historischen Schufa-Datenbeständen
Schufa-Daten im Bundestag

Die Debatte über den Umgang von Wirtschaftsauskunfteien mit älteren personenbezogenen Daten erreicht den Bundestag mit einer neuen Kleinen Anfrage. Im Mittelpunkt stehen mögliche Auskunftsansprüche Betroffener sowie die Frage, ob die Bundesregierung zusätzlichen gesetzlichen oder europäischen Klärungsbedarf bei Transparenzpflichten sieht.

Das Wichtigste

  • Die AfD-Fraktion stellt im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Umgang der Schufa mit historischen Datenbeständen und Auskunftsansprüchen Betroffener.
  • Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie nach Medienberichten vom Juli 2023 über mögliche bundesrechtliche oder europäische Initiativen zur Präzisierung der Transparenzpflichten plant.
  • Politische Konsequenzen zur Verschärfung von Offenlegungspflichten und verbessertem Zugang zu gespeicherten Informationen für Verbraucher stehen für Wirtschaftsauskunfteien im Raum.

Anfrage zu Transparenz, Auskunft und politischem Handlungsbedarf

Wie Deutscher Bundestag mitteilt, thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage den Umgang von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa mit historischen Datenbeständen. Dabei geht es auch um den Anspruch betroffener Personen auf Auskunft über solche Bestände.

In der Vorbemerkung verweist die Fraktion auf Medienberichte aus dem Juli dieses Jahres zu historischen Datenbeständen bei der Schufa. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wann sie von diesem Umstand Kenntnis erlangt hat.

Mögliche Folgen für Regulierung der Auskunfteien

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion, ob die Bundesregierung wegen der bekannt gewordenen Speicherung und Verwendung historischer personenbezogener Daten durch die Schufa eine bundesrechtliche oder europäische Initiative plant. Dabei geht es insbesondere um eine Präzisierung der Transparenz- oder Auskunftspflichten von Wirtschaftsauskunfteien.

Die Anfrage rückt damit die Regulierung der Auskunfteien und den Umgang mit sensiblen Verbraucherdaten erneut in den Fokus. Für den Sektor ist relevant, ob aus dem Vorgang politische Konsequenzen für Offenlegungspflichten und den Zugang Betroffener zu gespeicherten Informationen folgen.

Unsere frühere Berichterstattung zur Reform der Unternehmensstatistik im Bundestag beleuchtete die Anhörung im Wirtschaftsausschuss und die kontroverse Frage, welche Daten künftig noch erhoben werden sollen. Im Mittelpunkt standen der Streit um die geplante Streichung der Auftragsbestands-Erfassung als wichtigem Konjunkturindikator sowie die Abwägung zwischen Entlastung der Unternehmen und einer belastbaren Datengrundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen.

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