Bundesregierung weitet Emissionshandel auf Wärme und Verkehr aus
Quelle: BMWE Pressemitteilungen
Höhepunkte
- Der nationale Brennstoffemissionshandel erweitert ab 2026 den Handel auf Wärme und Verkehr mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Zertifikat.
- Betroffene Unternehmen müssen Zertifikate bis zum 30. September des Folgejahres abgeben und erhalten über die BECV Kompensation gegen Carbon-Leakage.
- Ein Teil der Emissionserlöse wird zur Senkung der EEG-Umlage, Anhebung der Fernpendlerpauschale ab 2024 und sozialer Ausgleichsmaßnahmen genutzt.
Mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel hat Deutschland seit 2021 ein zusätzliches CO2-Bepreisungsinstrument neben dem EU ETS eingeführt. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, und die dafür Zertifikate erwerben müssen. Der Mechanismus soll den Umstieg auf klimafreundlichere Technologien planbar machen und zugleich soziale sowie wirtschaftliche Ausgleichsmechanismen bereitstellen.
Preispfad, Fristen und Marktstart 2026
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Inverkehrbringer von Brennstoffen die Pflicht, Emissionszertifikate in entsprechender Höhe zu kaufen. Die Abgabe der Zertifikate muss bis zum 30. September des Folgejahres erfolgen, was Unternehmen zu frühzeitiger Beschaffung und Planung zwingt. In der Einführungsphase ist ein Festpreissystem vorgesehen, das einen verlässlichen, ansteigenden Preispfad abbildet. Der Preis pro Zertifikat liegt 2021 bei 25 Euro und steigt bis 2025 auf 55 Euro. Ab 2026 soll sich der Preis grundsätzlich am Markt bilden, für 2026 ist jedoch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat vorgesehen.Auswirkungen auf Wettbewerb, Strompreis und soziale Abfederung
Die Bundesregierung sieht das Risiko, dass der nationale Brennstoffemissionshandel Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen verursachen kann, insbesondere durch Carbon Leakage. Um dies abzufedern, sollen betroffene und beihilfeberechtigte Unternehmen über die BECV, die Verordnung zur Vermeidung von Carbon-Leakage, finanziell kompensiert werden. Ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel soll zudem zur Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt werden, was den Strompreis für Bürgerinnen und Bürger sowie die Industrie senken soll. Darüber hinaus ist ab 2024 geplant, aus einem Teil der Einnahmen die Fernpendlerpauschale anzuheben. Zusammen mit weiteren Maßnahmen wie einer Erhöhung des Wohngelds soll der Brennstoffemissionshandel sozialverträglich ausgestaltet werden.Einordnung für Energie- und Verkehrssektor
Mit der Ausweitung auf Wärme und Verkehr werden Bereiche adressiert, die bislang nicht vom EU ETS erfasst waren, was den politischen Druck zur Emissionsminderung in diesen Sektoren erhöht. Für Unternehmen entlang der Lieferketten von Heiz- und Kraftstoffen bedeutet der steigende Zertifikatspreis zusätzliche Kosten, die je nach Marktstruktur an Endkunden weitergegeben werden können. Gleichzeitig schafft der geplante Übergang zu Auktionen und Handel über eine Handelsplattform die Voraussetzungen für ein marktbasiertes Preissignal. Der Preiskorridor 2026 soll dabei kurzfristig extreme Preisschwankungen begrenzen und Planungssicherheit geben. Insgesamt kombiniert das System Klimaschutzanreize mit Kompensationen und Entlastungen, um wirtschaftliche und soziale Folgewirkungen zu begrenzen.Zuletzt haben wir über die Forschungs- und Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich Energie, Klima und Nachhaltigkeit berichtet. Im Mittelpunkt standen die FONA-Strategie bis 2025 sowie jährliche Investitionen von über 700 Millionen Euro, die Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf erneuerbare Energien, Dekarbonisierung und Klimaanpassung unterstützen. Zudem wurde die Rolle der Digitalisierung als „twin transition“ hervorgehoben, etwa über den Förderschwerpunkt „Digitale Nachhaltigkeitsinnovationen“.
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