AfD-Fraktion legt Gesetzentwurf zur Abschaffung des Emissionshandels in Deutschland vor
Im Bundestag steht am Donnerstag ein neuer Vorstoß zur Energie- und Klimapolitik auf der Tagesordnung. Die AfD-Fraktion will mit einem Gesetzentwurf das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz vollständig aufheben.
Höhepunkte
- Die AfD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von TEHG und BEHG am Donnerstag erstmals ins Bundestagsplenum ein.
- Die Fraktion begründet die Aufhebung mit hohen Energiekosten durch Emissionszertifikate und CO2-Bepreisung, die Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit schwächen.
- Mit dem Vorstoß rückt die Diskussion über regulatorische Klimainstrumente und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen erneut ins parlamentarische Zentrum.
Vorstoß zur Aufhebung von TEHG und BEHG
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, bringt die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf ein, über den das Parlament am Donnerstag erstmals im Plenum berät. In der Vorlage zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, TEHG, und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BEHG, argumentiert die Fraktion, die Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt.Zur Begründung führen die Abgeordneten an, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau.
Wirtschaftliche Folgen im Fokus
Nach Darstellung der Fraktion soll die vollständige und ersatzlose Aufhebung beider Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Zugleich solle damit einer Deindustrialisierung entgegengewirkt werden.Der Vorstoß ordnet die Debatte über Energiepreise und industrielle Wettbewerbsfähigkeit erneut in den parlamentarischen Raum ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie stark regulatorische Klimainstrumente Unternehmen und Haushalte belasten und welche Folgen dies für den Standort Deutschland hat.
In unserem früheren Beitrag über den geplanten Ausbau neuer Gaskraftwerke haben wir erläutert, wie die Bundesregierung mit Ausschreibungen gesicherte Stromkapazitäten schaffen will, um Versorgungslücken etwa in Dunkelflauten zu schließen. Vorgesehen sind wasserstofffähige Anlagen, die ab 2045 klimaneutral betrieben werden sollen, sowie eine Umlage ab 2031 zur Finanzierung des Kraftwerksbaus und ein „Südbonus“ zur regionalen Steuerung. Das ordnet sich in die breitere Debatte ein, wie Energiewende-Instrumente Versorgungssicherheit, Kosten und Standortbedingungen beeinflussen.
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