BLE rügt EDEKA wegen unzulässiger Zahlungsziele im Lieferantengeschäft

BLE rügt EDEKA wegen unzulässiger Zahlungsziele im Lieferantengeschäft
Zahlungsziele: EDEKA im Fokus

Im deutschen Agrar- und Lebensmittelhandel rückt die Einhaltung gesetzlicher Zahlungsfristen für Lieferanten erneut in den Fokus. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beanstandet bei EDEKA überlange Zahlungsziele aus den Jahren 2023 und 2024, sieht die Mängel nach eigenen Angaben inzwischen aber als behoben an.

Höhepunkte

  • EDEKA setzte in Liefervereinbarungen mit Salamiprodukt-Lieferanten im Dezember 2022 und März 2023 Zahlungsziele von über 60 Tagen entgegen gesetzlichen Vorgaben.
  • Die BLE stellte fest, dass im Zeitraum vom 31. Mai 2023 bis 7. März 2024 insgesamt 245 Rechnungen erst nach mehr als 60 Tagen beglichen wurden.
  • EDEKA passte nach Auskunftsverlangen zahlreiche Verträge an und hält laut BLE inzwischen die zulässigen Zahlungsfristen ein; das Verfahren ist jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Ermittlungen zu Zahlungsfristen bei Lieferanten

Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mitteilte, leitete sie nach mehreren Beschwerden und Hinweisen von Lieferanten, insbesondere aus der Milch- und Fleischindustrie, zwei Verfahren gegen EDEKA ein. Dabei verlangte die Behörde sowohl von EDEKA als auch von den betroffenen Lieferanten Auskunft und fand konkrete Anhaltspunkte dafür, dass in mehreren Fällen überlange Zahlungsziele genutzt und gesetzliche Fristen nicht eingehalten wurden.

Exemplarisch prüfte die BLE die Liefervereinbarungen mit zwei Lieferanten von Salamiprodukten. Demnach vereinbarte EDEKA im Dezember 2022 sowie im März 2023 Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen, obwohl das AgrarOLkG für verderbliche Produkte eine Zahlung binnen maximal 30 Tagen und für andere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse binnen maximal 60 Tagen vorsieht.

Zusätzlich stellte die Behörde fest, dass Rechnungen dieser beiden Lieferanten in zahlreichen Fällen erst nach mehr als 60 Tagen beglichen wurden. Betroffen waren insgesamt 245 Rechnungen im Zeitraum vom 31. Mai 2023 bis zum 7. März 2024.

Folgen für EDEKA und Bedeutung für den Handel

EDEKA räumte die beiden beanstandeten Sachverhalte ein und bat um ein Gespräch zur Bereinigung weiterer Verdachtsfälle zu überlangen Zahlungszielen. Nach Angaben der BLE passte das Unternehmen zahlreiche Verträge erst nach dem Auskunftsverlangen der Behörde rechtskonform an und hält die Vorgaben im aktuellen Zahlungsverkehr inzwischen ein.

Seit der Anpassung gingen bei der BLE keine weiteren Beschwerden oder Hinweise von Lieferanten zu überlangen Zahlungszielen bei EDEKA mehr ein. Die Entscheidung der Behörde ist jedoch noch nicht bestandskräftig, EDEKA kann dagegen Klage erheben, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

In unserem früheren Beitrag zur Operation Alba gegen mutmaßlichen Umsatzsteuerbetrug im Fahrzeughandel haben wir über europaweite Razzien, Festnahmen und Ermittlungen gegen ein grenzüberschreitendes Netzwerk berichtet. Im Fokus standen mehr als 70 Verdächtige sowie ein geschätzter Schaden in dreistelliger Millionenhöhe, begleitet von Sicherstellungen und Beschlagnahmungen. Der Fall verdeutlichte, wie konsequent Behörden bei komplexen Wirtschafts- und Steuerdelikten vorgehen.

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