Bundestag befasst sich mit Linken-Antrag gegen offensive Cyberabwehr

Bundestag befasst sich mit Linken-Antrag gegen offensive Cyberabwehr
Bundestag debattiert Cyberabwehr

Im Bundestag steht am Donnerstag ein Antrag der Fraktion Die Linke zur ersten Beratung an, der sich gegen Hackbacks und andere Formen offensiver Cyberabwehr richtet. Die Vorlage zielt zugleich auf den Regierungsentwurf zur Cybersicherheit, über den das Parlament ebenfalls in erster Lesung berät.

Höhepunkte

  • Die Linke fordert im Bundestagsantrag den Stopp aller Gesetzesinitiativen zu Hackbacks und offensiver Cyberabwehr durch Bundeskriminalamt und Bundespolizei.
  • Der Antrag verlangt, auf Regelungen zu verzichten, die Datenumleitungen durch DNS-Anbieter an BKA und Bundespolizei rechtlich möglich machen würden.
  • Statt offensiver Maßnahmen soll die Bundesregierung laut Antrag mehr Ressourcen für defensive IT-Sicherheit, insbesondere beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), bereitstellen.

Konflikt um Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu verfolgen, die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr gesetzlich verankern würden.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung außerdem keine Vorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei erlauben würden, ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und dort Daten auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenfalls lehnt die Fraktion Regelungen ab, die DNS-Anbieter und digitale Dienste zu einer Umleitung von Datenverkehr an BKA und Bundespolizei verpflichten könnten.

Stattdessen verlangt Die Linke einen Gesetzentwurf, der die defensive IT-Sicherheit mit den nötigen Ressourcen stärkt, insbesondere beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI. Der Antrag steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Verfassungsfragen und Folgen für die Cybersicherheitsstrategie

In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf den Koalitionsvertrag vom Mai 2025, in dem ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Nach ihrer Darstellung soll dieses Vorhaben mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit umgesetzt werden, über den der Bundestag am selben Tag in erster Lesung berät.

Die Linke argumentiert, dass der Entwurf die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen klar überschreite. Sie sieht in den vorgesehenen Eingriffen in IT-Systeme einen massiven Eingriff, der weder durch einen Richtervorbehalt noch durch ausreichende parlamentarische Kontrolle hinreichend abgesichert sei. Zudem warnt die Fraktion davor, dass Maßnahmen aktiver Cyberabwehr auch Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur nach sich ziehen könnten.

In unserem früheren Beitrag zur Reform des Designrechts im Bundestag haben wir erläutert, dass der Rechtsausschuss über einen Gesetzentwurf berät, der EU-Vorgaben umsetzt und Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt effizienter machen soll. Im Fokus standen dabei neue Schutzregeln für digitale, dynamische und animierte Designs sowie ein erweiterter Schutz gegen vorbereitende Handlungen im 3D-Druck, den viele Sachverständige grundsätzlich begrüßten, aber teils mit dem Wunsch nach mehr praktischer Klarheit verbanden.

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