Bundestag treibt Modernisierung des Designrechts für digitale Schutzformen voran
Der Rechtsausschuss des Bundestags berät über eine Reform des Designrechts, mit der EU-Vorgaben aus Oktober 2024 umgesetzt und Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestaltet werden sollen. Im Mittelpunkt stehen neue Schutzregeln für digitale, dynamische und animierte Designs sowie eine Ausweitung des Schutzes auf vorbereitende Handlungen im 3D-Druck.
Höhepunkte
- Der Bundestag erhält breite Zustimmung für den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts, inklusive expliziter Anerkennung digitaler, dynamischer und animierter Designformen.
- Der Entwurf umfasst stärkeren Schutz gegen 3D-Druckvorbereitung, neue Darstellungsoptionen, Eintragungssymbol, verkürzte Übergangsfrist und Anpassung der Gebührenstruktur an das Markengesetz.
- Sachverständige der Kreativwirtschaft und Industrie begrüßen die Reform als Stärkung für digitale Designs, fordern aber mehr Klarheit bei Dateiformaten und technischen Übermittlungsfehlern.
Reforminhalt und Rückhalt in der Anhörung
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, erhält der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts bei einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag viel Zustimmung.Der Entwurf sieht neben der Umsetzung verbindlicher EU-Vorgaben auch Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor. Dazu zählen die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, erweiterte Darstellungsmöglichkeiten von Designs, ein stärkerer Schutz gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks sowie eine neue Durchfuhrregelung.
Zudem soll ein Eintragungssymbol eingeführt werden, mit dem Anmelder eingetragene Designs kennzeichnen können. Die bestehende Reparaturklausel in Paragraf 40a des Designgesetzes soll leicht angepasst, die Übergangsfrist verkürzt und die Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren an die Vorgaben bei Marken angeglichen werden.
Alexander Bulling, Vorsitzender des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, bewertet insbesondere die ausdrückliche Einbeziehung digitaler, dynamischer und animierter Gestaltungen positiv. Verbesserungsbedarf sieht er vor allem bei nationalen Ausgestaltungen, die für die Praxis des DPMA entscheidend sind, und verweist darauf, dass bei animierten und digitalen Designs neue Formen visueller Schutzbeschränkungen erforderlich werden könnten.
Folgen für Kreativwirtschaft und Industrie
Auch weitere Sachverständige unterstützen die Stoßrichtung der Reform. Hikmat El-Hammouri von der Fachgruppe Verdi-Designgewerkschaft begrüßt im Namen von Soloselbstständigen, dass neue Designformen künftig erfasst werden können, kritisiert jedoch fehlende Klarheit bei zulässigen Dateiformaten und beim Umgang mit technischen Übermittlungsfehlern.Henning Hartwig von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht hebt hervor, dass die Neufassung des Paragrafen 38 zum 3D-Druck der verbindlichen Regelung in der EU-Richtlinie entspricht. Fabian Hoffmann, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, spricht von einem guten Gesetz auf Grundlage einer guten Richtlinie.
Sabine Kossak bezeichnet das deutsche Designrecht als Erfolgsmodell, das mit der Umsetzung der Richtlinie fortgeführt wird, auch wenn im Detail Nachschärfungen nötig bleiben. Victoria Ringleb, Geschäftsführerin der Allianz deutscher Designer, und Wibke Weidemann vom Verband der Automobilindustrie sehen in dem Entwurf ebenfalls eine Stärkung des Schutzsystems, insbesondere für das digitale Zeitalter.
In unserem früheren Beitrag zu den stark steigenden Preisen für Baumaterialien haben wir gezeigt, dass sich insbesondere Bitumen, Flachglas, Holz und Metalle im Mai 2026 deutlich verteuert haben und das Preisniveau vieler Baustoffe weiterhin klar über dem Vorkrisenstand liegt. Zudem haben wir erläutert, wie dieser Kostendruck den Bausektor belastet und damit auch die Rahmenbedingungen für Investitionen und Bauaktivität verschärft.
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