Bundestag-Ausschuss billigt schärfere Regeln für Umweltklagen
Die Koalition treibt eine Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes voran, die Genehmigungs- und Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen soll. Der Umweltausschuss stimmt dem Entwurf am Mittwoch zu, bevor der Bundestag ihn am Donnerstag abschließend beraten soll.
Höhepunkte
- Der Umweltausschuss des Bundestags hat mit CDU/CSU und SPD Stimmen schärfere Umweltklage-Regeln gebilligt, einschließlich Missbrauchsklausel und Mitwirkungspflicht für Umweltverbände.
- Anfechtungsklagen gegen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsprojekte sowie klimabezogene Vorhaben entfalten künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, Tierhaltungsanlagen bleiben ausgenommen.
- Behörden müssen künftig Anerkennung von Umweltverbänden bei Zweifeln überprüfen, regelmäßige erneute Anerkennung alle fünf bis zehn Jahre entfällt laut SPD.
Geplante Änderungen für Klageverfahren
Wie der Deutscher Bundestag berichtet, hat der Umweltausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Opposition angenommen. Künftig soll das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch für klagende Einzelpersonen gelten, zudem sind eine verschärfte Missbrauchsklausel und eine Mitwirkungspflicht für Umweltverbände vorgesehen.Nach Darstellung der Union sollen Anfechtungsklagen gegen Vorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen gilt das auch für Projekte, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen, Tierhaltungsanlagen bleiben jedoch ausgenommen.
Eine weitere Änderung betrifft das Anerkennungsverfahren von Umweltverbänden. Bei Zweifeln an ihrer Anerkennung soll die zuständige Behörde zu einer Überprüfung verpflichtet werden, während eine regelmäßige vollständige Wiederanerkennung im Abstand von fünf bis zehn Jahren nach SPD-Angaben nicht mehr vorgesehen ist.
Widerstand aus Opposition und Rechtsexperten
Aus der Opposition kommt vor allem Zweifel daran, ob die Novelle Verfahren tatsächlich beschleunigt. Die AfD argumentiert, das Vorhaben verfolge zugleich die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten und die Umsetzung von EU-Vorgaben, wodurch der Anwendungsbereich eher ausgeweitet und zusätzliche Angriffsflächen für Klagen geschaffen würden.Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke werfen der Koalition vor, Beteiligungsrechte von Umweltverbänden zu beschneiden und Naturschutzstandards abzusenken. Kritisiert werden insbesondere die verschärfte Missbrauchsklausel und die Mitwirkungspflicht, weil klagende Verbände Einwände bereits im Verwaltungsverfahren vollständig vorbringen müssten und spätere Argumente vor Gericht unzulässig wären.
Hintergrund der Reform ist zugleich europarechtlicher Anpassungsdruck, weil der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention die deutschen Regeln zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt haben. Auch Sachverständige äußern rechtliche Bedenken gegen den Entwurf, über den das Plenum am Donnerstag abschließend beraten soll.
In unserem früheren Artikel zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir erläutert, wie der Verkehrsausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Weichen für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrs- und Energieinfrastruktur gestellt hat. Kern war die Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auf zentrale Infrastrukturvorhaben, was in der Opposition verfassungs- und naturschutzrechtliche Kritik sowie Überlegungen zu einer Klage nach sich zog.
Neueste Public Safety Nachrichten
- Forex
- Crypto