Bundestag-Ausschuss billigt neues Verpackungsgesetz für strengere Recyclingvorgaben
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen erhält der Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts im Umweltausschuss grünes Licht. Die Vorlage soll Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung bis spätestens 12. August in deutsches Recht überführen und höhere Anforderungen an Recycling, Rezyklate und Verpackungsgestaltung setzen.
Höhepunkte
- Der Bundestags-Umweltausschuss stimmt dem neuen Verpackungsgesetz zu, das ab 2025 strengere Recyclingvorgaben und Marktanreize für nachhaltige Verpackungen enthält.
- Das Gesetz legt ab 2028 eine Recyclingquote für Kunststoffabfälle von 75 Prozent und ab 2030 von 80 Prozent fest, inklusive verbindlicher Anforderungen an Rezyklate und Kompostierbarkeit.
- Opposition kritisiert das Gesetz als Belastung für Unternehmen und Verbraucherpreise, während Sachverständige und Verbände Nachbesserungen bei der Umsetzung fordern.
Ausschussbeschluss und zentrale Änderungen
Wie der Deutsche Bundestag mitteilte, stimmt der Umweltausschuss am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf in geänderter Ausschussfassung zu. Für den Entwurf votieren am Ende nur CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnen.Nach Angaben von Abgeordneten der Union und der SPD zielen die Änderungen darauf ab, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und besser recyclingfähige Verpackungen zu schaffen. Bei der Ökomodulation, also der ökologischen Ausgestaltung der Lizenz- oder Entsorgungsgebühren für Hersteller und Händler, sollen die Anreize ebenso wie Vorgaben für Rezyklate und chemisches Recycling bereits im nächsten Jahr wirksam werden.
Im Gesetz ist zunächst eine Quote von fünf Prozent verankert. Im parlamentarischen Verfahren verständigen sich die Beteiligten darauf, diese Quote ab 2029 weiter anzuheben, sofern sie erreicht wird. Die SPD dringt zudem in einem Entschließungsantrag darauf, dass die Bundesregierung rasch Rechtsverordnungen vorlegt, um Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten zusätzlich zu fördern.
Folgen für Kreislaufwirtschaft und Kritik der Opposition
Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollen die PPWR-Vorgaben bis spätestens 12. August umgesetzt werden. Vorgesehen ist unter anderem, die Recyclingquote für Kunststoffabfälle ab 2028 auf 75 Prozent und ab 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen, um das Verpackungsaufkommen insgesamt zu senken.Zudem sieht der Entwurf verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit vor. Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe wie bestimmte PFAS möglichst nicht verwendet werden; auch Regeln gegen überdimensionierte Verpackungen sowie Kennzeichnungspflichten sind vorgesehen, um Sortierung und Entsorgung zu erleichtern.
Die AfD kritisiert zusätzliche Registrierungen, Nachweise und Kontrollen als Belastung für Betriebe und warnt vor Auswirkungen auf Verbraucherpreise. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bemängeln dagegen, dass die ursprünglich geplanten Strukturen zur Förderung von Mehrweg und Abfallvermeidung im Entwurf nicht mehr ausreichend enthalten sind, obwohl beide Fraktionen die Änderungen bei der Ökomodulation grundsätzlich positiv bewerten. Bereits in einer öffentlichen Anhörung im Mai begrüßen Sachverständige und Verbandsvertreter zwar die Zielrichtung des Gesetzes, empfehlen bei der konkreten Ausgestaltung aber Nachbesserungen.
Zum Bürokratieabbaugesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestags haben wir zuvor berichtet, dass der Entwurf in geänderter Fassung angenommen wurde, um Berichtspflichten und Verwaltungsvorgaben deutlich zu reduzieren. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Unternehmen – insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben – etwa durch weniger Dokumentations- und Weiterbildungspflichten sowie Anpassungen bei der Energiekennzeichnung und weiteren sektoralen Berichtsvorgaben.
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