Geplante Zuckersteuer kann Umweltkosten durch mehr Süßstoffe erhöhen

Geplante Zuckersteuer kann Umweltkosten durch mehr Süßstoffe erhöhen
Zuckersteuer birgt Umweltrisiko

Die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke soll die gesetzlichen Krankenkassen finanziell stützen und die Diabetesprävention stärken. Zugleich kann das Modell Anreize schaffen, Zucker in Erfrischungsgetränken stärker durch persistente Süßstoffe wie Acesulfam-K und Sucralose zu ersetzen.

Höhepunkte

  • Die vorgeschlagene, nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf Erfrischungsgetränke soll jährlich schätzungsweise 450 Millionen Euro zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen einbringen.
  • Ohne Einbeziehung von Süßstoffen wie Acesulfam-K und Sucralose könnten Hersteller verstärkt auf diese persistenten Stoffe ausweichen, was Umwelt- und Trinkwasserbelastungen erhöht.
  • Frankreich und Polen besteuern auch Getränke mit Süßstoffen, während Europa weltweit den schnellsten Anstieg beim Einsatz solcher Ersatzstoffe verzeichnet.

Steuermodell und Anreizwirkung

Wie das Umweltbundesamt mitteilt, sieht der Reformvorschlag einer Expertenkommission beim Bundesministerium für Gesundheit eine gestaffelte Steuer nach Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken vor.

Die Abgabe soll direkt bei Herstellenden erhoben werden und nach den vorliegenden Angaben jährlich geschätzte Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro bringen. Diese Mittel sollen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen beitragen und die Prävention von Diabetes-Erkrankungen und deren Folgen stärken.

Die Lenkungswirkung hängt nach Einschätzung der Behörde stark von der konkreten Ausgestaltung ab. Wenn Süßstoffe nicht einbezogen werden, können Hersteller den Zuckergehalt senken, indem sie verstärkt auf süßende Ersatzstoffe ausweichen. Werden Süßstoffe dagegen mit erfasst, richtet sich der Steueranreiz auf eine breitere Verringerung süßender Stoffe insgesamt.

Als Vorbild dient dem Reformvorschlag das Modell in Großbritannien. Dort wirkte sich die Abgabe deutlich auf Produktrezepturen aus und senkte den Zuckergehalt laut dem Bericht „Sugar reduction: Report on progress between 2015 and 2019“ um rund 30 Prozent, während der Absatz von Getränken unterhalb der Steuergrenze um etwa 54 Prozent stieg.

Risiken für Gewässer und Trinkwasser

Nach Darstellung des Umweltbundesamts kann ein solcher Reformeffekt die Einträge von Acesulfam-K und Sucralose in Gewässer und Trinkwasserressourcen erhöhen. Beide Stoffe gelten als persistent und im Wasser sehr mobil, sodass sie lange in der Umwelt verbleiben und sich im Wasserkreislauf weit ausbreiten können.

Hinzu kommt, dass Verfahren der Abwasserbehandlung und Trinkwasseraufbereitung diese Substanzen nicht ausreichend entfernen können oder dabei andere langlebige Abbauprodukte entstehen können. Sind die Stoffe einmal im Wasserkreislauf, lassen sie sich daher nur schwer zurückholen.

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Acesulfam-K und Sucralose bereits heute weit verbreitet in Oberflächengewässern und teilweise auch im Trinkwasser vorkommen. Vor diesem Hintergrund gewinnt aus Sicht der Behörde die Frage an Bedeutung, ob eine Zuckersteuer ohne Einbeziehung von Süßstoffen zwar gesundheitspolitische Ziele unterstützt, zugleich aber zusätzlichen Druck auf Wasserressourcen und Umwelt auslöst.

International ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke bereits in mehr als 100 Ländern etabliert. In Europa erheben etwa Frankreich und Polen auch auf Getränke mit Süßstoffen eine Steuer, während der Einsatz von Süßstoffen weltweit weiter steigt und Europa derzeit die Region mit dem schnellsten Zuwachs ist.

In unserem früheren Beitrag zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir über die Debatte im Bundestag zu einem Entlastungspaket von Gesundheitsministerin Nina Warken berichtet. Im Fokus standen Maßnahmen wie höhere Zuzahlungen, Einschränkungen bei der Familienversicherung sowie zusätzliche Rabattpflichten für Pharmaindustrie und Apotheken, um ein drohendes Defizit abzuwenden. Zugleich hatten wir die politischen Hürden durch Änderungsforderungen von Ländern und Fraktionen sowie mögliche Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren eingeordnet.

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