Bund plant 650 Millionen Euro jährlich zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen
Die Bundesregierung will finanzschwache Flächenländer von 2026 bis 2029 mit jährlich 650 Millionen Euro unterstützen, um besonders hoch verschuldete Kommunen zu entlasten. Damit soll die Handlungsfähigkeit betroffener Städte und Gemeinden gesichert werden, deren Haushalte durch hohe Liquiditätskredite und steigende Zins- und Tilgungslasten stark eingeengt sind.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung will ab 2026 bis 2029 jährlich 650 Millionen Euro bereitstellen, um hochverschuldete Kommunen finanziell zu entlasten.
- Der Gesetzentwurf sieht steigende Bundesergänzungszuweisungen und neue Sonderbedarfsmittel sowie eine Reduktion des Eigenanteils ostdeutscher Länder an DDR-Renten von 50 auf 40 Prozent vor.
- Der Bundesrat kritisiert das geplante Gesetz als unzureichend zur echten Entlastung und bemängelt den Ausschluss der Stadtstaaten wegen fehlender Gleichbehandlung.
Gesetzentwurf regelt Finanzierung bis 2029
Wie der Deutscher Bundestag unter Berufung auf einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf berichtet, sind die Hilfen im Länder- und Kommunalentlastungsgesetz für den Zeitraum von 2026 bis 2029 vorgesehen. Die Mittel sollen dazu beitragen, dass Länder mit besonders belasteten Kommunen deren Altschuldenprobleme abfedern können.Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der hohen Verschuldung zahlreicher Kommunen in Deutschland. Ende 2024 beliefen sich die Liquiditätskredite in finanzschwachen Flächenländern demnach auf rund 32 Milliarden Euro. Ein großer Teil dieser Kredite diente laut Entwurf nicht der kurzfristigen Liquiditätssicherung, sondern dauerhaft der Finanzierung von Haushaltsdefiziten.
Zur Umsetzung plant die Regierung mehrere Instrumente. Dazu zählen eine Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, höhere Bundesergänzungszuweisungen für finanzschwache Länder sowie neue befristete Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Mitfinanzierung kommunaler Altschulden.
Wirkung auf Länderhaushalte und Kritik aus dem Bundesrat
Zusätzlich sollen ostdeutsche Länder entlastet werden. Ihr Anteil an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR sinkt in den Jahren 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent, während der Bundesanteil von 50 auf 60 Prozent steigt.Für den Bund ergeben sich laut Gesetzentwurf von 2026 bis 2029 jährliche Mehrbelastungen von 400 Millionen Euro bei den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sowie 250 Millionen Euro jährlich durch die neuen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen von insgesamt 650 Millionen Euro pro Jahr sowie die zusätzliche Entlastung der ostdeutschen Länder um 350 Millionen Euro jährlich seien in der Finanzplanung bereits berücksichtigt.
Der Bundesrat hält den Entwurf jedoch für unzureichend. In seiner Stellungnahme erklärt er, das Gesetz greife angesichts der starken kommunalen Verschuldung zu kurz und werde keine spürbare Entlastung bewirken. Zudem kritisiert er den Ausschluss der Stadtstaaten als möglichen Verstoß gegen den föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Bundesregierung weist die Forderung nach einer weitergehenden finanziellen Entlastung in ihrer Gegenäußerung zurück.
Unsere frühere Berichterstattung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beleuchtete die Kritik des Bundesrates an der geplanten Deckelung der Vergütungsanstiege für Krankenhäuser. Demnach warnten die Länder vor einer strukturellen Unterfinanzierung, weil die Kosten der Kliniken voraussichtlich schneller steigen als die Erlöse, und verwiesen zudem auf zusätzliche Belastungen in den Jahren 2027 bis 2029 durch eine pauschale Absenkung um einen Prozentpunkt.
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