Bundesrat warnt vor Finanzdruck für Krankenhäuser durch GKV-Gesetz
Mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beiträge gerät die Finanzierung der Kliniken aus Sicht der Länder erneut in den Fokus. Der Bundesrat sieht in der geplanten Begrenzung der Vergütungsanstiege ein strukturelles Risiko für die Kostendeckung der Krankenhäuser und verweist auf zusätzliche Belastungen bis 2029.
Höhepunkte
- Der Bundesrat warnt, dass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz durch die vorgesehene Deckelung der Vergütungsanstiege zu systematischer Unterfinanzierung der Krankenhäuser führt.
- Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf eine zusätzliche pauschale Absenkung der Vergütung um einen Prozentpunkt vor, wodurch insbesondere Hochschulkliniken finanziell belastet werden.
- Die nicht gedeckten Krankenhauskosten steigen nach Einschätzung des Bundesrates jährlich an, da die Ausgangswerte bereits zu niedrig angesetzt werden.
Kritik an Vergütungsdeckelung
Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, befürchtet der Bundesrat durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Grundlage ist eine nun vorliegende Stellungnahme der Länderkammer zum Vorhaben.Auslöser der Kritik ist die vorgesehene Begrenzung der Vergütungsanstiege durch eine Deckelung. Diese soll über die Aufgabe der sogenannten Meistbegünstigungsklausel erfolgen, sodass die Krankenhausvergütung höchstens um den Veränderungswert steigt, auch wenn die tatsächlichen Kosten der Häuser, gemessen am Orientierungswert, darüber liegen.
Der Bundesrat verweist darauf, dass in der Vergangenheit die Kostenanstiege der Krankenhäuser regelmäßig über den Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung lagen. Nach Einschätzung der Länder führt die Regelung deshalb zu einer Unterdeckung realer Krankenhauskosten, die nicht mehr ausgeglichen werden kann.
Zusätzliche Belastungen bis 2029
Nach Darstellung des Bundesrates verschärft sich das Problem weiter, weil für das nächste Jahr auf einem bereits zu niedrigen Wert aufgebaut wird. Dadurch steige der nicht gedeckte Kostenanteil von Jahr zu Jahr weiter an.Hinzu kommt nach Angaben der Länderkammer für die Jahre 2027 bis 2029 eine weitere pauschale Absenkung um einen Prozentpunkt. Diese Vorgabe belaste die finanzielle Lage der Krankenhäuser zusätzlich und treffe Hochschulkliniken mit ihrem besonders komplexen Leistungsportfolio und entsprechenden Kostenstrukturen in besonderem Maße.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht auf 55 Seiten außerdem detailliert auf zahlreiche weitere Regelungen des Gesetzentwurfs ein. Eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Vorhaben findet am Montag, 22. Juni 2026, statt.
In unserer früheren Berichterstattung zum geplanten Ausbau der deutschen Stromübertragungsnetze haben wir über die Bundestagsanhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes am 22. Juni 2026 informiert. Dabei ging es um zusätzliche Netzausbauvorhaben, Änderungen bestehender Projekte sowie die Neuausrichtung neuer HGÜ-Leitungen hin zu Freileitungen, um den Ausbau schneller und kosteneffizienter zu machen.
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