Bundestag setzt Anhörung zu Stromnetzausbau und Bundesbedarfsplan an

Bundestag setzt Anhörung zu Stromnetzausbau und Bundesbedarfsplan an
Bundestag debattiert Netzausbau

Vor dem geplanten weiteren Ausbau der deutschen Stromübertragungsnetze befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 22. Juni 2026 in öffentlicher Sitzung mit einer Gesetzesänderung. Im Mittelpunkt stehen zusätzliche Netzausbauvorhaben, geänderte Projekte und eine Neuausrichtung bei Höchstspannungs-Gleichstromleitungen zugunsten von Freileitungen.

Höhepunkte

  • Die Bundestagsanhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes findet am 22. Juni 2026 um 11.45 Uhr statt.
  • Die Regierungsreform sieht vor, 45 neue Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen, 13 Netzausbauprojekte zu ändern und für 58 Vorhaben vordringlichen Bedarf festzustellen.
  • Neue HGÜ-Leitungen sollen künftig vorrangig als Freileitungen statt Erdkabel realisiert werden, um die Kosteneffizienz im Energiesystem zu steigern.

Gesetzesvorhaben und Termin der Anhörung

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, beginnt die öffentliche Anhörung am Montag, 22. Juni 2026, um 11.45 Uhr im Sitzungssaal E.200 des Paul-Löbe-Hauses.

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes soll den Ausbau des deutschen Stromübertragungsnetzes schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter machen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen, 13 Netzausbauvorhaben geändert und für 58 Vorhaben der vordringliche Bedarf festgestellt werden.

Zur Verbesserung der Kosteneffizienz im gesamten Energiesystem ist zudem vorgesehen, neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen grundsätzlich nicht mehr als Erdkabel, sondern als Freileitung zu realisieren.

Branchenbeteiligung und Bedeutung für den Energiesektor

Als Sachverständige sind Andreas Feicht von RheinEnergie AG, Werner Götz von TransnetBW GmbH, Guido Hermeier von Amprion GmbH, Patrick Kaczmarczyk vom Kompetenzzentrum für Transformation der Universität Mannheim, Christoph Riese von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten sowie Silke Weyberg vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen geladen.

Die Anhörung gibt Netzbetreibern, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Interessenverbänden Gelegenheit, die geplanten Änderungen zum Bundesbedarfsplan zu bewerten. Sie kann live im Internetangebot des Bundestages verfolgt werden.

In unserer früheren Berichterstattung zu den deutschen Erzeugerpreisen im Mai 2026 haben wir gezeigt, dass der Preisauftrieb vor allem von Vorleistungsgütern und Energie getragen wurde. Besonders deutlich war die Verteuerung bei Mineralölerzeugnissen, während einzelne Energiekomponenten wie Strom und Erdgas im Jahresvergleich nachgaben. Damit wurde der anhaltende Kosten- und Preisdruck im Energiesystem als wichtiger Rahmenfaktor für aktuelle energiepolitische Debatten eingeordnet.

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