Hauptzollamt Lörrach deckt Jobcenter-Betrug in zwei Fällen auf

Hauptzollamt Lörrach deckt Jobcenter-Betrug in zwei Fällen auf
Jobcenter-Betrug aufgedeckt

Im Markgräflerland und in Freiburg werden zwei Fälle von Leistungsbetrug zulasten von Jobcentern rechtskräftig geahndet. Dabei geht es um zu Unrecht bezogene Sozialleistungen von zusammen rund 29.000 Euro sowie um verschwiegenes Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Gebrauchtwagenhandel.

Höhepunkte

  • Das Hauptzollamt Lörrach deckt zwei Betrugsfälle am Jobcenter auf, Gesamtschaden über 29.000 Euro und Geldstrafen von 1.500 Euro bzw. 2.400 Euro.
  • Ein 38-jähriger Mann verschweigt dem Jobcenter über 9.000 Euro Einnahmen aus Handwerksdienstleistungen in Frankreich sowie eine Steuererstattung von 1.400 Euro.
  • Ein 52-jähriger Freiburger bezieht über fünf Jahre rund 22.000 Euro an Jobcenter-Leistungen trotz Einkünften aus dem Handel mit Gebrauchtfahrzeugen.

Ermittlungen und Strafbefehle in Freiburg

Laut Zoll weist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einem 38-jährigen Mann aus dem Markgräflerland einen zweifachen Betrug am Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald von etwas mehr als 7.000 Euro nach.

Die Ermittlungen führen nach Frankreich, wo der Mann während eines halben Jahres im Leistungszeitraum zusätzlich selbstständige Handwerksarbeiten an einem Haus ausführt und einem ebenfalls in Deutschland ansässigen Auftraggeber dafür mehr als 9.000 Euro in Rechnung stellt. Diese Einnahmen verschweigt er gegenüber dem Jobcenter, zudem gibt er eine Steuererstattung des Finanzamts von etwa 1.400 Euro in den Leistungsanträgen nicht an.

Auf den Mann stoßen die Zöllnerinnen und Zöllner durch Erkenntnisse aus einem anderen gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragt daraufhin einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg, das eine Gesamtgeldstrafe von 1.500 Euro verhängt.

Schaden für Jobcenter und Folgen der Fälle

In einem weiteren Fall ermitteln die Zöllnerinnen und Zöllner nach einem anonymen Hinweis gegen einen 52-jährigen Freiburger. Er bezieht über rund fünf Jahre Leistungen vom Jobcenter Freiburg, betreibt daneben aber einen Handel mit Gebrauchtfahrzeugen.

Auf diese Weise nimmt der Mann in vier Bewilligungsabschnitten Sozialleistungen von rund 22.000 Euro in Anspruch, auf die wegen seines anderweitigen Verdienstes kein Anspruch besteht. Auch hier beantragt die Staatsanwaltschaft Freiburg einen Strafbefehl beim Amtsgericht Freiburg, das wegen Betrugs in vier Fällen eine Gesamtgeldstrafe von 2.400 Euro verhängt.

Beide Beschuldigten müssen den entstandenen Schaden beim jeweiligen Jobcenter wiedergutmachen. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.

In unserem früheren Artikel zum Spar- und Umbauprogramm bei Volkswagen haben wir die internen Pläne für einen weiteren Personalabbau bis 2030 und die wachsende Unsicherheit an mehreren deutschen Standorten zusammengefasst. Dabei standen besonders die Werke in Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm im Fokus, für die nach dem Auslaufen aktueller Modelle neue Fertigungsaufträge nicht gesichert sind. Außerdem ging es um zunehmende Proteste der Beschäftigten und die Forderung nach verbindlichen Zusagen für neue, zukunftsfähige Modelle.

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