Bundesregierung treibt Cybersicherheitsgesetz mit erweiterten BSI- und Polizeibefugnissen voran
Vor dem ersten Aufruf im Bundestagsplenum am Freitag legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit vor. Das Vorhaben soll die Abwehr schwerer Cyberangriffe verbessern und erweitert dafür die Eingriffsmöglichkeiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Polizeibehörden des Bundes.
Höhepunkte
- Die Bundesregierung plant ein Cybersicherheitsgesetz, das dem BSI und der Bundespolizei erweiterte Befugnisse zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen gibt.
- Der Gesetzentwurf ermöglicht dem BSI u.a. das Umleiten schädlichen Datenverkehrs, Incident Response Teams bei Prepositioning und verpflichtende Gefahrenkommunikation an betroffene Kunden.
- Bundeskriminalamt und Bundespolizei erhalten erstmals explizit das Recht, IT-Systeme zu untersagen, Datenverkehr einzuschränken sowie Daten in IT-Systemen auszulesen, zu löschen oder zu verändern.
Geplante Befugnisse für Abwehr und Erkennung
Wie der Deutsche Bundestag unter Berufung auf die Bundesregierung berichtet, sieht der Entwurf neue und erweiterte Rechtsgrundlagen vor, um Cyberangriffe früher zu erkennen und wirksamer abzuwehren. Nach Darstellung der Bundesregierung nehmen Cyberangriffe in Deutschland in Qualität und Quantität zu, darunter gezielte Attacken auf kritische Infrastrukturen, wichtige Unternehmen und staatliche Strukturen.Der Entwurf soll dem BSI ermöglichen, die Resilienz der Informationstechnik der Bundesverwaltung im Cyberraum zu erhöhen und die Erkenntnislage zu verbessern. Dazu gehören angepasste Möglichkeiten, schädlichen Datenverkehr umzuleiten, die Reaktion auf maliziöse Domains mit Bezug zur Bundesverwaltung zu stärken und den Einsatz von Incident Response Teams auch bei sogenanntem Prepositioning rechtlich klar zu regeln.
Zudem ist eine Rechtsgrundlage für Auskunftsersuchen zu technischen Informationen vorgesehen, um die Datengrundlage für Angriffserkennungssysteme und die Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage zu verbessern. Ergänzend sollen Endnutzer einen optionalen Schutz vor maliziösen Domains erhalten, während neben Telekommunikationsanbietern auch Anbieter digitaler Dienste Informationen des BSI über konkrete Gefahren an betroffene Kunden weitergeben müssen.
Folgen für Behörden, Wirtschaft und kritische Infrastruktur
Die Bundesregierung begründet das Gesetz mit dem Risiko massiver und anhaltender Beeinträchtigungen für Gemeinwesen, Wirtschaft sowie Staats- und Verwaltungswesen. Präventive Maßnahmen in eigenen IT-Systemen allein reichten insbesondere bei groß angelegten Cyberangriffen mit hohem Schadenspotenzial nicht aus, weshalb ergänzende Eingriffsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.Für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei schafft der Entwurf nach Angaben der Bundesregierung klare Befugnisse zur Cyberabwehr. Diese reichen von der Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme über die Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr bis zum Auslesen, Löschen und Verändern gefahrgegenständlicher Daten in IT-Systemen.
Für die Bundespolizei gelten diese Befugnisse ausdrücklich für gefahrenabwehrrechtliche Aufgaben und nicht für die Strafverfolgung. Damit zielt der Gesetzentwurf auf einen breiteren operativen Rahmen für den Schutz staatlicher IT, kritischer Infrastrukturen und betroffener Unternehmen vor eskalierenden digitalen Bedrohungen.
In unserem früheren Beitrag ging es um geplante Verschärfungen des Waffenrechts, um Extremisten und sogenannten „Reichsbürgern“ den Zugang zu Waffen zu erschweren oder zu entziehen. Diskutiert wurden unter anderem strengere Zuverlässigkeitsprüfungen, ein härteres Vorgehen gegen illegalen Waffenhandel sowie ein mögliches Verbot des freien Verkaufs von Armbrüsten – inklusive einer länderübergreifenden Task Force zur besseren Verzahnung von Polizei, Zoll und Behörden.
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