AfD-Fraktion drängt auf Stopp von EU-Plänen zur Zentralisierung der Förderpolitik
Vor der ersten Bundestagsberatung am 6. November 2026 verschärft die AfD-Fraktion ihre Kritik an den Reformplänen der EU für Kohäsions- und Agrarmittel. Sie warnt, dass nationale und regionale Partnerschaftspläne die Planungsautonomie von Regionen und Kommunen einschränken und die föderale Struktur in Deutschland belasten.
Das Wichtigste
- Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die von der EU-Kommission geplante Zentralisierung der Kohäsions- und Agrarförderung zu verhindern.
- Die AfD warnt, dass die Zusammenlegung eigenständiger Förderfonds auf nationaler Ebene und deren Genehmigung durch die EU-Kommission kommunaler Autonomie sowie dem deutschen Föderalismus schadet.
- Der Bundestag debattiert am 6. November 2026 erstmals über den Antrag, anschließend entscheidet der Europaausschuss über das weitere parlamentarische Verfahren.
Kritik an EU-Förderreform und Forderungen an die Bundesregierung
Wie Deutscher Bundestag unter Berufung auf den Deutschen Bundestag berichtet, fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag auf, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zusammenführung von EU-Kohäsions- und Agrarförderung in nationale und regionale Partnerschaftspläne zu verhindern.Nach Auffassung der Abgeordneten würden die geplante Verlagerung von Programmen und Mitteln auf die nationale Ebene sowie die zwingende Genehmigung durch die Europäische Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten Regionen und Kommunen wesentliche planerische Autonomie entziehen. Zudem schwäche die vorgesehene Verschmelzung bislang eigenständiger Fonds für Kohäsion, ländliche Entwicklung, Fischerei und Agrarpolitik in einer zentralisierten Gesamtstruktur die kommunale Ebene strukturell.
Die Bundesregierung soll sich dem Antrag zufolge mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die bisherige geteilte Mittelverwaltung mit eigenständigen operationellen Programmen erhalten bleibt. Zugleich verlangt die Fraktion, eine Zentralisierung der Planungshoheit beim Bund oder bei der Europäischen Kommission zu Lasten des föderalen Aufbaus Deutschlands zu verhindern und EU-Fördergelder unmittelbar, rechnungsbasiert und ohne politische Vorbedingungen für kommunale Infrastrukturmaßnahmen bereitzustellen.
Bundestagsverfahren und politische Bedeutung
Mit dem Vorstoß will die AfD-Fraktion eine Stellungnahme des Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes erreichen. Der Antrag sowie eine weitere Vorlage der Fraktion zum EU-Haushalt stehen am Freitag, dem 6. November 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments.Nach der rund 60-minütigen Debatte sollen beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend zuständig ist der Europaausschuss, womit die Auseinandersetzung über die künftige Verteilung und Steuerung von EU-Fördermitteln in die nächste parlamentarische Phase eintritt.
Unser Beitrag zu Bagatellgrenzen in der Agrarförderung beleuchtete einen AfD-Antrag im Bundestag, der geringfügige Rückforderungen und Zinsbeträge (500 bzw. 250 Euro) von Fördermaßnahmen ausnehmen und die Nachweis- und Dokumentationspflichten bei Anträgen senken soll. Ziel war es, den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe und Behörden zu reduzieren und Verwaltungskapazitäten für wichtigere Fälle freizusetzen.
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