SEC schlägt vor, die Vorschriften zur Offenlegung von Klimainformationen für börsennotierte U.S.-Unternehmen abzuschaffen

SEC schlägt vor, die Vorschriften zur Offenlegung von Klimainformationen für börsennotierte U.S.-Unternehmen abzuschaffen
SEC hebt Klimaregeln auf

Die Securities and Exchange Commission beabsichtigt, klimabezogene Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen zurückzunehmen, womit eine Regelsetzung rückgängig gemacht wird, die rechtlichen und politischen Anfechtungen ausgesetzt war. Der Vorschlag stellt die Behörde wieder auf ein auf Wesentlichkeit basierendes Offenlegungsmodell um und eröffnet nach Veröffentlichung im Federal Register eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist.

Höhepunkte

  • Die SEC schlägt vor, die Vorschriften zur Offenlegung von Klimainformationen, die U.S.-börsennotierte Unternehmen zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und klimabezogene Risiken verpflichten, vollständig aufzuheben, da sie übermäßige Kosten und eine Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse anführt.
  • Rechtsstreitigkeiten veranlassten die SEC am 4. April 2024, die Vorschriften auszusetzen, und am 27. März 2025 stimmte die Behörde dafür, ihre rechtliche Verteidigung angesichts laufender Berufungsverfahren vor dem achten Berufungsgericht einzustellen.
  • Die Kehrtwende der SEC signalisiert einen bedeutenden regulatorischen Wandel, bei dem Wesentlichkeit und Kostenaspekte gegenüber vorschreibenden Klimaberichtspflichten in den Vordergrund rücken und sowohl die Compliance-Kosten der Emittenten als auch den Zugang der Investoren zu Klimarisikodaten beeinflussen.

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Rücknahme der Regelung und rechtliche Begründung

Wie von der Securities and Exchange Commission bekanntgegeben, würde der Vorschlag sämtliche Vorschriften aufheben, die Unternehmen verpflichten, bestimmte klimabezogene Informationen in Registrierungsunterlagen und Jahresberichten offenzulegen. Die Behörde erklärt, die Anforderungen seien übermäßig belastend und kostspielig und gingen über die gesetzliche Befugnis der SEC hinaus.

SEC-Vorsitzender Paul S. Atkins betont, Offenlegungspflichten sollten an das gesetzliche Mandat der Kommission gebunden bleiben, sich an Wesentlichkeit orientieren und nur dann auferlegt werden, wenn der erwartete Nutzen die wahrscheinlichen Kosten und Belastungen rechtfertigt. Die Behörde erklärt zudem, die Klimaregeln könnten das Unternehmensverhalten beeinflussen, anstatt sich auf für Anleger wesentliche Informationen zu konzentrieren.

Die betroffenen Regeln wurden im März 2024 durch Änderungen des Securities Act von 1933 und des Securities Exchange Act von 1934 verabschiedet. Sie verlangten von den meisten börsennotierten Unternehmen detaillierte Angaben zu Themen wie Treibhausgasemissionen, Klimarisikomanagement und den Auswirkungen extremer Wetterereignisse auf den Jahresabschluss.

Rechtsstreitigkeiten und Auswirkungen auf den Markt

Die Umsetzung der klimabezogenen Offenlegungspflichten wurde bereits durch Rechtsstreitigkeiten unterbrochen. Die SEC setzte die Regeln am 4. April 2024 aus, bis zur konsolidierten Klärung vor dem U.S. Court of Appeals for the Eighth Circuit, und beschloss am 27. März 2025, die Verteidigung der endgültigen Regeln einzustellen.

Am 12. September 2025 ordnete der Eighth Circuit an, die konsolidierten Überprüfungsgesuche ruhen zu lassen, während die Kommission die angefochtenen Regeln im Rahmen eines Notice-and-Comment-Verfahrens erneut prüft oder ihre Verteidigung wieder aufnimmt. Die SEC erklärt nun, die Regeln seien unnötig, nicht mit einem registrierungsspezifischen Wesentlichkeitsansatz vereinbar und stünden im Widerspruch zu ihren Zielen, die Kapitalbildung zu erleichtern und den Status börsennotierter Unternehmen zu unterstützen.

Für Emittenten und Investoren signalisiert dieser Schritt eine umfassendere regulatorische Abkehr von vorschreibenden Klimaberichtspflichten auf Bundesebene in den U.S.. Die Kommission betont, dass das bestehende Rahmenwerk Unternehmen und Aktionären erhebliche Kosten auferlegen würde, ohne einen Nutzen zu bringen, der diese Belastungen rechtfertigt.

Enbridges Nachhaltigkeitsbericht 2025 und erweiterte emissionsbezogene Offenlegungen wurden zuvor von unserer Publikation behandelt, als das Unternehmen bestrebt war, die Transparenz im Hinblick auf ESG-Praktiken angesichts verstärkter regulatorischer Überwachung zu erhöhen. Wir haben auch Enbridges Investitionen in Wasserstoff, erneuerbares Erdgas und CO2-Abscheidung sowie die Anerkennung im ESG-Index als Faktoren hervorgehoben, die das langfristige Interesse von Investoren unterstützen, selbst wenn die Aktie in einer engen Spanne gehandelt wurde.

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