Helaba muss Mängel in Geldwäschekontrollen beheben

Helaba muss Mängel in Geldwäschekontrollen beheben
Helaba unter Geldwäsche-Druck

Die Frankfurter Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale muss nach einer aufsichtsrechtlichen Anordnung ihre Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachschärfen. Im Mittelpunkt stehen Defizite bei Kundensorgfalt, Risikoanalyse und Transaktionsüberwachung, die nach Angaben der Aufsicht bereits seit dem 20.06.2026 bestandskräftig beanstandet sind.

Höhepunkte

  • Die Bafin fordert von Helaba sofortige Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel bei Geldwäscheprävention, insbesondere bei Kundenidentifizierung und Datenaktualisierung.
  • Die Defizite bei Helaba betreffen zudem Risikoanalyse und Transaktionsmonitoring, wodurch das Institut gegen Geldwäschegesetz und Kreditwesengesetz verstößt.
  • Die Bafin setzt Fristen zur Mängelbeseitigung und verlangt regelmäßige Fortschrittsberichte, was erhöhte Compliance-Anforderungen für Helaba und den Bankensektor bedeutet.

Aufsicht verlangt Überprüfung von Kundendaten

Wie Bafin mitteilt, muss die Helaba angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um festgestellte Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Besonders betrifft dies die Identifizierung von Kunden sowie die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten.

Nach Feststellung der Aufsicht reichen die Defizite darüber hinaus in die Risikoanalyse und das Transaktionsmonitoring hinein. Damit verstößt das Institut gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes.

Die Anordnungen stützen sich auf Paragraf 51 Absatz 2 Satz 1 GwG und Paragraf 44 Absatz 1 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von Paragraf 57 Absatz 1 GwG.

Folgen für Compliance im Bankensektor

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen dazu, umfassende Kundensorgfaltspflichten zu erfüllen. Dazu gehören die Prüfung der Kundenidentität sowie die regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der hinterlegten Daten.

Nach dem Kreditwesengesetz müssen Banken ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen, damit sie nicht für das Einschleusen von Erträgen aus Straftaten in den legalen Finanzkreislauf missbraucht werden. Wenn die Bafin Mängel feststellt, kann sie Fristen zur Abarbeitung setzen und regelmäßige Fortschrittsberichte verlangen, genau diese Maßnahmen ordnet sie auch gegenüber der Helaba an.

In unserem früheren Artikel zur Deutsche-Bank-Aktie (DBK) ging es um den deutlichen Gewinnsprung, die vorgeschlagene Dividendenerhöhung und die daraus abgeleiteten kurzfristigen Kurs- und Technik-Signale. Wir zeigten dabei auch, dass starke Fundamentaldaten nicht automatisch vor Volatilität und Verkaufsdruck schützen, wenn Marktteilnehmer Risiken und Erwartungen neu bewerten.

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