Bafin rügt Nagarro wegen Fehlern im IFRS-Konzernabschluss und Lagebericht

Bafin rügt Nagarro wegen Fehlern im IFRS-Konzernabschluss und Lagebericht
Bafin rügt Nagarro Bericht

Die Finanzaufsicht greift bei Nagarro auf Unterlagen zum Geschäftsjahr 2022 zurück und stuft sowohl den IFRS-Konzernabschluss als auch den zusammengefassten Lagebericht als fehlerhaft ein. Im Mittelpunkt stehen die Erlöserfassung, die Bilanzierung von Unternehmenserwerben und Defizite in der Berichterstattung zu Segmenten, Geschäftsmodell und Risiken.

Höhepunkte

  • Die Bafin beanstandet den Konzernabschluss 2022 der Nagarro SE wegen gravierender IFRS 15 Verstöße bei der Umsatzrealisierung über 856,3 Mio. Euro.
  • Buchführungsmängel bei Aufzeichnungen zur Erlöserfassung verhindern laut Bafin die Nachvollziehbarkeit ausgewiesener Umsätze und deren Abgleich mit Vertrags- und Zahlungslagen.
  • Bei zwei Akquisitionen weist Nagarro den Geschäfts- oder Firmenwert zu den Erwerbszeitpunkten um jeweils 12,5 Mio. Euro und 2,2 Mio. Euro zu hoch aus.

Festgestellte Mängel in Rechnungslegung und Berichterstattung

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, mitteilt, hat ihre Prüfung ergeben, dass der offengelegte Konzernabschluss der Nagarro SE zum 31. Dezember 2022 sowie der zugehörige zusammengefasste Lagebericht nicht den maßgeblichen Anforderungen entsprechen.

Nach den Feststellungen der Aufsicht wurden Umsatzerlöse nicht systematisch nach dem in IFRS 15 vorgesehenen Fünf-Schritte-Modell erfasst. Betroffen sind unter anderem die Identifikation einzelner Leistungsverpflichtungen, die Bestimmung der Transaktionspreise, die Ermittlung von Einzelveräußerungspreisen und deren Zuordnung zu den Leistungsverpflichtungen sowie die Beurteilung, ob Verträge zusammenzufassen sind. Damit bleibt nach Darstellung der Bafin nicht nachvollziehbar, ob Umsatzerlöse von 856,3 Mio. Euro korrekt und zum richtigen Zeitpunkt verbucht wurden.

Zudem beanstandet die Aufsicht eine nicht ausreichend nachvollziehbare Buchführung. Den Angaben zufolge fehlen hinreichende Aufzeichnungen zur Erlöserfassung, sodass sich die ausgewiesenen Umsatzerlöse nicht in allen Fällen auf zugrundeliegende Verträge, Rechnungen und Zahlungseingänge überleiten lassen.

Bei zwei Unternehmenserwerben sieht die Bafin außerdem Fehler bei der Bestimmung der übertragenen Gegenleistungen und bei der Aufteilung auf übernommene Vermögenswerte. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist dadurch zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten um 12,5 Mio. Euro beziehungsweise 2,2 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Hinzu kommen unzureichende geografische Angaben zu Umsatzerlösen in der Segmentberichterstattung sowie Mängel bei der Darstellung des Geschäftsmodells, der Konzernstruktur und der Risikoberichterstattung im Lagebericht.

Folgen für Kapitalmarkt und Bilanzkontrolle

IFRS 15 regelt die Erlöserfassung aus Verträgen mit Kunden über ein strukturiertes Fünf-Schritte-Modell. Dieses soll sicherstellen, dass Unternehmen Erlöse erst dann und in der Höhe erfassen, in der Leistungen klar abgegrenzt, Preise sachgerecht bestimmt und vertragliche Zusammenhänge korrekt bewertet sind, damit Anlegerinnen und Anleger transparente und vergleichbare Informationen erhalten.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Feststellung relevant, weil die Bafin seit dem 1. Januar 2022 allein für die Überwachung auch der Konzernbilanzen zuständig ist. Im Rahmen dieser Bilanzkontrollverfahren prüft die Behörde die Rechtmäßigkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der zugehörigen Lageberichte und macht festgestellte Fehler regelmäßig nach § 109 Absatz 2 WpHG bekannt, um den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße zu informieren.

In unserem früheren Artikel über die Geldwäsche-Ermittlungen und Razzien bei der Deutschen Bank haben wir erläutert, wie regulatorische Eingriffe das operative Risiko erhöhen und die Anlegerstimmung kurzfristig belasten können. Zudem wurden neben den rechtlichen Unsicherheiten auch strategische Gegenimpulse wie das digitale Euro-Pilotprojekt und neue Initiativen in der Handelsfinanzierung eingeordnet. Insgesamt stand im Fokus, dass behördliche Verfahren und Compliance-Themen zu einem wichtigen Ereignisrisiko für den Kapitalmarkt werden.

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