Bafin startet Vorverfahren für Solvency-II-Erleichterungen bei Versicherern

Bafin startet Vorverfahren für Solvency-II-Erleichterungen bei Versicherern
Bafin prüft Solvency-II-Erleichterungen

Die deutsche Versicherungsaufsicht beschleunigt die Vorbereitung auf neue Proportionalitätsregeln aus dem Solvency-II-Review und öffnet dafür ab dem 1. August 2026 ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren. Damit können betroffene Unternehmen schon vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften am 30. Januar 2027 eine erste Einschätzung erhalten, welche Entlastungen für sie infrage kommen.

Höhepunkte

  • Bafin startet am 13. Juli 2026 ein Vorverfahren, das Solvency-II-Versicherern frühzeitigen Zugang zu Proportionalitätsmaßnahmen vor Inkrafttreten der neuen Regeln Ende Januar 2027 ermöglicht.
  • Small and Non-Complex Undertakings (ca. zehn Prozent der Anbieter) können zehn Erleichterungen wie längere ORSA-Intervalle nutzen, während mittelgroße Versicherer mit Bafin-Genehmigung bis zu sieben Maßnahmen anwenden dürfen.
  • Ab Januar 2027 gilt ein höherer Schwellenwert für Solvency II, wodurch kleinere Versicherer unter diesen Schwellenwerten in den Anwendungsbereich der einfacheren Solvency-I-Regeln fallen können.

Früher Zugang zu neuen Proportionalitätsmaßnahmen

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, in einer am 13. Juli 2026 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung mitteilt, richtet sich das neue Verfahren an alle Unternehmen, die unter Solvency II fallen. Eingereichte Unterlagen werden, sofern die Versicherer ihre Entscheidung nicht ändern, später als formelle Anzeige oder als Antrag gewertet; ab dem 30. Januar 2027 versendet die Behörde dann die förmlichen Bescheide.

Nach Darstellung der Aufsicht liegt der Hintergrund darin, dass die im Solvency-II-Review beschlossenen Regeln erst Ende Januar 2027 wirksam werden. Durch die Voranzeigen und Voranträge erhalten Versicherer jedoch bereits vorher Orientierung dazu, ob und welche neuen Proportionalitätsmaßnahmen sie nutzen können.

Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens ruft die Unternehmen dazu auf, das Angebot frühzeitig zu nutzen. Sie erklärt, eine Einreichung ab dem 1. August helfe sowohl der Aufsicht als auch den Versicherern selbst, weil diese sich damit besser auf die Anwendung der Maßnahmen ab dem 30. Januar 2027 vorbereiten könnten.

Breite Wirkung auf den Versicherungsmarkt

Künftig können nach der neuen Systematik zwei Unternehmensgruppen von den Entlastungen profitieren. Zur ersten Gruppe zählen Small and Non-Complex Undertakings, SNCUs, also kleinere Versicherer mit wenig komplexem Risikoprofil; nach aktuellem Stand entfallen auf sie rund zehn Prozent der unter Solvency II fallenden Anbieter, und sie können zehn Proportionalitätsmaßnahmen unmittelbar anwenden, darunter längere Intervalle für das Own Risk and Solvency Assessment, ORSA.

Die zweite Gruppe bilden mittelgroße Versicherer, die Non-SNCUs, auf die derzeit rund 75 Prozent der betroffenen Unternehmen entfallen. Sie können mit Genehmigung der Bafin bis zu sieben der zehn Erleichterungen nutzen, sofern ihr Risikoprofil dies zulässt.

Julia Wiens verweist zudem darauf, dass sich die Bafin im Review-Prozess für mehr Proportionalität eingesetzt hat. Dazu gehört aus Sicht der Behörde auch die Anhebung der Schwellenwerte für den Anwendungsbereich von Solvency II; Versicherer, die ab Januar 2027 unter diesen neuen Schwellenwerten liegen, können dann die schlankeren Vorgaben von Solvency I anwenden.

Die Aufsichtsmitteilung erläutert außerdem, was Unternehmen bei Anzeigen und Anträgen ab dem 1. August beachten müssen, und enthält erste Hinweise zur Verwaltungspraxis der Behörde. Eine Aktualisierung des Dokuments ist angekündigt, weitere Neuerungen aus dem Solvency-II-Review sollen noch umgesetzt werden; zudem bietet die Bafin am 15. Juli eine Online-Informationsveranstaltung zu den neuen Proportionalitätsmaßnahmen an.

Zum BAFA-Energietag 2026 in Frankfurt am Main haben wir zuvor berichtet, der sich mit den praktischen Folgen neuer energiepolitischer Regeln für Unternehmen, Kommunen und Beratende befasst. Im Fokus standen Vorträge und Workshops zu Energieeffizienzgesetz, Gebäudemodernisierungsgesetz und Industriestrompreis sowie deren Auswirkungen auf Förderprogramme und Umsetzung in der Praxis.

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