Grüne hinterfragen BaFin-Abfrage zu Cum/Cum-Risiken im deutschen Bankensektor

Grüne hinterfragen BaFin-Abfrage zu Cum/Cum-Risiken im deutschen Bankensektor
Grüne prüfen Bankrisiken

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet den Fokus im Bundestag auf mögliche finanzielle Folgen von Cum/Cum-Gestaltungen für den deutschen Finanzsektor. Im Zentrum steht eine BaFin-Abfrage, die im Dezember 2025 beginnt und im März 2026 endet, während der geschätzte Gesamtschaden in Deutschland laut Vorbemerkung der Fraktion bei 28,5 Milliarden Euro liegt.

Höhepunkte

  • Die Grünen hinterfragen in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die von BaFin seit dem 9. Juli 2021 durchgeführte Abfrage zu Cum/Cum-Gestaltungen bei Kreditinstituten.
  • Die Fraktion verlangt detaillierte Angaben zur Entwicklung der Meldungen, Trägerstruktur sowie zur Einbindung von Fonds und Versicherungen im Hinblick auf Cum/Cum-Risiken.
  • Gefordert werden von BaFin aktuelle Schadensschätzungen und deren Aufteilung auf Institutgruppen sowie auf die Zeiträume bis 2010 und von 2010 bis 2025.

Fragen zu Umfang und Schadensbild

Wie Bundestag unter Berufung auf den Deutschen Bundestag mitteilt, thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Cum/Cum-Geschäfte und deren finanzielle Auswirkungen in einer Kleinen Anfrage. Sie erkundigt sich dabei nach der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, durchgeführten Abfrage zu Cum/Cum-Gestaltungen.

Die Anfrage bezieht sich auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. Juli 2021 und darauf, wie viele angeschriebene Kreditinstitute entsprechende Gestaltungen gemeldet haben. Zudem will die Fraktion erfahren, wie sich diese Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt haben.

Relevanz für Institute und Aufsicht

Gefragt wird außerdem nach der Verteilung der meldenden Institute nach Trägerschaft, also öffentlich-rechtlich, genossenschaftlich oder privat, sowie nach Fonds und Versicherungen. Damit rückt die Anfrage die mögliche Belastung verschiedener Gruppen im Finanzsystem in den Mittelpunkt.

Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, von welchen Schadenssummen die BaFin ausgeht und wie sich diese auf einzelne Institutgruppen verteilen. Ebenso interessiert sie, wie sich die Beträge auf die Zeiträume bis 2010 sowie von 2010 bis 2025 aufteilen.

In unserem früheren Beitrag zu den strukturellen Schwächen bei der Bekämpfung von Steuerbetrug haben wir dargestellt, dass laut einer Befragung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft mangelnder Datenzugriff, digitale Defizite und Bürokratie den Behörden die Arbeit erschweren. Zugleich wurden die Größenordnungen möglicher jährlicher Steuerschäden durch unterschiedliche Betrugsfelder skizziert – bis hin zu Vergleichen mit dem Cum-Ex-Komplex.

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