Bielefelder Zoll prüft Schifffahrt und Luftfahrt auf Mindestlohn- und Sozialverstöße
Im Rahmen einer europaweit koordinierten Kontrollaktion nimmt der Zoll in Ostwestfalen Beschäftigungsbedingungen in der Binnenschifffahrt und im Luftfahrtsektor unter die Lupe. Auf einem Fahrgastkabinenschiff bei Minden besteht in zwölf Fällen der Verdacht auf eine Unterschreitung des Mindestlohns, während bei einer Flugzeugkontrolle in Paderborn zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Das Wichtigste
- Bielefelder Zoll und Wasserschutzpolizei kontrollieren am 12. Oktober 2026 ein Fahrgastkabinenschiff und decken zwölf Verdachtsfälle von Mindestlohnunterschreitungen sowie Mängel bei Ruhezeiten auf.
- Im September 2026 überprüft der Zoll am Flughafen Paderborn/Lippstadt das Kabinenpersonal auf Sozialversicherungspflicht, bislang ohne Auffälligkeiten bei Piloten, Copiloten und Bordpersonal.
- Prüfungen im Luftfahrtsektor fokussieren auf Wet-Leasing-Modelle wegen Risiken von Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping und Mindestlohnverstößen, finale Ergebnisse stehen noch aus.
Kontrollen auf Schiff und am Flughafen
Wie Zoll unter Berufung auf das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung mitteilt, kontrollieren der Bielefelder Zoll und die Wasserschutzpolizeiwache Minden am 12. Oktober 2026 gemeinsam ein nahe dem Wasserstraßenkreuz Minden festgemachtes Fahrgastkabinenschiff. Während die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten der Schiffsführer überprüft, befragt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Herford 24 Personen an Bord zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.Dabei geraten sowohl das nautische Personal als auch Beschäftigte aus Hotel- und Gastronomiebereich in den Fokus. Neben dem Verdacht auf Mindestlohnunterschreitungen in zwölf Fällen bemängeln die Prüfer auch die Bordbuchführung im Hinblick auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten der Schiffsführer.
Bereits im September 2026 überprüft der Zoll an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal, darunter auch am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Dort konzentriert sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Paderborn auf die sozialversicherungsrechtliche Prüfung des Kabinenpersonals eines Passagierflugzeugs, ohne zunächst Auffälligkeiten bei Crewmitgliedern wie Pilot, Copilot sowie Stewardessen und Stewards festzustellen.
Fokus auf Wet-Leasing und grenzüberschreitende Beschäftigung
Im Zentrum der Prüfungen im Luftfahrtsektor steht das sogenannte Wet-Leasing, bei dem Fluggesellschaften ganze Flugzeuge einschließlich Wartungs- und Flugpersonal anmieten. Das Modell ist grundsätzlich zulässig und dient unter anderem dazu, Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen im Flugverkehr auszugleichen.Der Zoll prüft dieses Verfahren jedoch besonders auf mögliche Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Verstöße gegen faire Beschäftigungsbedingungen. Nach Angaben der Behörden sind bei früheren europaweiten Kontrollen unter anderem scheinselbstständige Piloten, Lohndumping und Mindestlohnunterschreitungen festgestellt worden.
Die aktuellen Aktionen in Binnenschifffahrt und Luftfahrt werden von der Europäischen Arbeitsbehörde ELA initiiert und unterstützt. Die Auswertung der Geschäftsunterlagen aus beiden Prüfkomplexen steht noch aus, sodass weitere Feststellungen für die betroffenen Unternehmen und Arbeitgeber noch folgen können.
In unserem früheren Beitrag zur Anfrage der Linken zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ging es um Umfang und Effizienz der Arbeitgeberprüfungen in Deutschland. Dabei stand im Mittelpunkt, wie sich Personalausstattung und unbesetzte Planstellen auf die Prüfdichte und damit auf die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitsmarktaufsicht auswirken.
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