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Überwachungstools sind im Kryptomarkt mittlerweile ein grundlegender Betriebsstandard und nicht mehr nur ein Thema für große Börsen. Krypto-Unternehmen haben ihre Alarmierungsanforderungen deutlich erhöht, doch die indirekte Exponierung gegenüber verdächtigen Geldern verschafft Kriminellen laut einem neuen Bericht von Chainalysis weiterhin Spielraum.
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
Dies bezieht sich auf Fälle, in denen Gelder eine Plattform nicht direkt von einer mit illegalen Aktivitäten verbundenen Adresse erreichen, sondern über mehrere Zwischen-Wallets. Solche Vorgehensweisen erschweren die Risikodetektion und ermöglichen es Kriminellen, Vermögenswerte länger zu bewegen, bevor Compliance-Systeme ausgelöst werden.
Chainalysis berichtet, dass fast 47 % der im Jahr 2026 aufgenommenen Organisationen mittlerweile Alarmierungsstandards nutzen, die 2020 zu den strengsten 10 % gezählt hätten. Das Unternehmen bewertete die Schwere der Alarme, die Auslösesensitivität und die Mindestschwellenwerte für indirekte Exponierung gegenüber illegalen Geldern.
Laut Chainalysis zeigt dies, wie schnell sich die grundlegenden Compliance-Anforderungen seit 2020 verändert haben, als viele Unternehmen noch gemeinsame Regeln für das On-Chain-Risikomonitoring entwickelten. „Standard-Compliance-Konfigurationen von heute wären vor fünf Jahren noch als branchenführend angesehen worden“, so das Unternehmen.
Der Bericht unterscheidet klar zwischen direkter und indirekter Exponierung gegenüber verdächtigen Geldern. Direkte Exponierung bedeutet, dass Gelder direkt von einer bekannten illegalen Quelle stammen. Indirekte Exponierung bedeutet, dass sie vor Erreichen einer Plattform durch ein oder mehrere Zwischen-Wallets fließen.
Chainalysis stellt fest, dass die direkte Überwachung mittlerweile in den Regionen einheitlicher geworden ist. Die größte Lücke besteht weiterhin bei der indirekten Überwachung, bei der die Alarmschwellen deutlich höher liegen können. Für Gelder, die mit Ransomware, Betrugsplattformen, Scams, Darknet-Märkten und sanktionierten Jurisdiktionen in Verbindung stehen, sind die indirekten Schwellen oft 10- bis 20-mal höher als die direkten.
Chainalysis fand außerdem heraus, dass traditionelle Finanzinstitute strengere Mindestalarmschwellen einhalten als Krypto-Börsen. Für indirekte Exponierung gegenüber nicht illegalen Geldflüssen setzen Krypto-Börsen die durchschnittliche Mindestalarmschwelle bei 950 US-Dollar an, während traditionelle Finanzinstitute sie bei etwa 150 US-Dollar festlegen.
Bei illegalen Geldflüssen verringert sich der Abstand, doch Banken nutzen weiterhin strengere Einstellungen. Laut Chainalysis setzen Krypto-Börsen Alarme für solche Flüsse ab 100 US-Dollar, während Finanzinstitute die Schwelle bei 55 US-Dollar ansetzen. Dieser Unterschied gewinnt an Bedeutung, da Banken verstärkt Stablecoins, tokenisierte Vermögenswerte und Krypto-Verwahrdienste testen.
Krypto-Unternehmen verschärfen ihre Kontrollen, weil der Markt für digitale Vermögenswerte zunehmend mit dem traditionellen Finanzsystem verflochten ist. Banken testen Stablecoins, tokenisierte Vermögenswerte und Krypto-Verwahrdienste, während Regulierungsbehörden von der Branche eine transparentere Nachverfolgung von Geldflüssen verlangen. Vor diesem Hintergrund ist grundlegendes On-Chain-Monitoring für große Börsen kein Wettbewerbsvorteil mehr, sondern eine zwingende Voraussetzung für jedes Unternehmen, das mit Kunden, Banken und institutionellen Investoren zusammenarbeiten will.
Der zweite Grund ist die zunehmende Komplexität von Geldwäsche- und Geldbewegungsschemata. Kriminelle nutzen immer häufiger Zwischen-Wallets, Cross-Chain-Transfers und zusätzliche Transaktionsschichten, um Verbindungen zwischen Vermögenswerten und Hacks, Betrug, Darknet-Märkten oder sanktionierten Jurisdiktionen zu verschleiern. Daher müssen Krypto-Unternehmen die Alarmschwellen senken und nicht nur die direkte, sondern auch die indirekte Exponierung gegenüber verdächtigen Adressen genauer überwachen.
Zur Erinnerung: 2024 hat die EU den Anwendungsbereich ihres Geldwäschegesetzes auf den Kryptosektor ausgeweitet.