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Ripple hat die vorläufige Genehmigung für eine Lizenz als Crypto Asset Service Provider (CASP) gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) erhalten. Sobald das Autorisierungsverfahren abgeschlossen ist, wird das Unternehmen in der Lage sein, regulierte Kryptodienste in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anzubieten.
Dieser Artikel wurde aus dem Original übersetzt. Lesen Sie die Originalversion unseres Korrespondenten hier.
Die Genehmigung wurde von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde erteilt. Nach Erhalt der endgültigen Lizenz wird Ripple im Rahmen des EU-Passporting-Systems in allen 30 EWR-Ländern operieren können.
Die neue Autorisierung wird die Electronic Money Institution (EMI)-Lizenz von Ripple ergänzen, die das Unternehmen im Februar 2026 in Luxemburg erhalten hat. Zusammen werden die beiden Lizenzen es Ripple ermöglichen, Banken, Fintech-Unternehmen und Firmenkunden eine integrierte Infrastruktur für Zahlungen mit digitalen Vermögenswerten und Stablecoins anzubieten.
Ripple erklärte, dass Europa einer seiner wichtigsten strategischen Märkte bleibt, während die Einführung von MiCA die institutionelle Nachfrage nach digitalen Asset-Dienstleistungen beschleunigt.
Da das Rahmenwerk nun voll in Kraft tritt, beschleunigen Kryptounternehmen ihre Lizenzierungsbemühungen in der gesamten Europäischen Union. Eine MiCA-Lizenz ermöglicht es Firmen, Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten, ohne separate nationale Genehmigungen einholen zu müssen.
Mehrere große Marktteilnehmer warten jedoch noch auf Entscheidungen der europäischen Regulierungsbehörden zu ihren Anträgen.
Der Ausbau der europäischen Präsenz ist Teil der umfassenderen Strategie von Ripple, seine globale Zahlungsinfrastruktur und seine Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte zu stärken.
Zuvor erklärte die Kryptobörse Binance, dass sie noch auf eine Entscheidung der europäischen Regulierungsbehörden über ihren MiCA-Lizenzantrag warte. Medienberichten zufolge erwägen die griechischen Behörden, den Antrag des Unternehmens abzulehnen.