Bundeskartellamt prüft erste Verstöße gegen neue Spritpreisregel
Wenige Tage nach Inkrafttreten der 12-Uhr-Regel bestätigt das Bundeskartellamt auf Anfrage von BILD laufende Prüfungen zu ersten Auffälligkeiten an Tankstellen. Nach Angaben der Behörde betreffen die Fälle vor allem Preisänderungen außerhalb des vorgeschriebenen Zeitpunkts, wobei zunächst auch technische Anpassungsprobleme eine Rolle spielen könnten. Die Bonner Wettbewerbshüter erfassen die Einhaltung der Vorgaben automatisiert in Echtzeit und leiten Verdachtsfälle an die zuständigen Landesbehörden weiter.
Höhepunkte
- Bundeskartellamt nutzt seit 1. April neue Befugnisse zum Vorgehen gegen überhöhte Spritpreise und hat bereits erste Ermittlungen eingeleitet.
- Automatisierte Überwachung prüft sämtliche Tankstellenpreise in Echtzeit; bei zeitlichen Preiserhöhungsverstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
- Fokus der Prüfungen liegt auf Raffinerien und Großhandel, wobei nicht öffentliche Daten und komplexe Nachweispflichten schnelle Maßnahmen erschweren.
Neue Eingriffsbefugnisse seit 1. April
Das neue Gesetz gegen überhöhte Spritpreise gilt erst seit wenigen Tagen und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamts. Die Behörde kann seit dem 1. April auch gegen unangemessen hohe Preise vorgehen und hat dafür ein eigenes Team eingerichtet. Nach ihren Angaben laufen bereits erste Ermittlungsschritte, weitere Maßnahmen sollen zeitnah folgen.
Im Zentrum der aktuellen Fälle stehen sogenannte Uhrzeitverstöße. Dabei geht es um Preiserhöhungen, die nicht zum zulässigen Zeitpunkt um 12 Uhr erfolgt sind. Nach Einschätzung eines Sprechers liegen viele dieser Verstöße nur sehr knapp außerhalb der erlaubten Zeit und könnten auf technische Umstellungsschwierigkeiten zurückgehen.
Automatisierte Kontrolle und hohe Hürden für Eingriffe
Nach Darstellung des Kartellamts läuft die Überwachung der Tankstellenpreise streng im Hintergrund. Die Preise aller Tankstellen werden automatisiert und lückenlos anhand von Echtzeitdaten kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die Behörde betont zugleich, dass ein bloßer Preisanstieg noch keinen Kartellrechtsverstoß belegt. Deshalb wird geprüft, ob Preisbewegungen durch den Ölpreis erklärbar sind oder ob wettbewerbliche Probleme vorliegen. Konkrete Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten müssen nach Angaben des Sprechers belastbar nachgewiesen werden, die Prüfungen laufen dazu intensiv.
Fokus auf Raffinerien und Großhandel
Die neuen Eingriffsmöglichkeiten setzen nicht unmittelbar an der Zapfsäule an. Im Fokus stehen vielmehr Raffinerien und der Großhandel, also die vorgelagerte Preisbildung vor dem Tankstellengeschäft. Diese Daten sind nicht öffentlich verfügbar und müssen zunächst aufwendig erhoben werden.
Das erschwert schnelle Eingriffe trotz des politischen Drucks auf den Kraftstoffmarkt. Nach Darstellung der Behörde sind Maßnahmen erst möglich, wenn ein Verstoß überwiegend wahrscheinlich ist. Dafür braucht das Amt belastbare Belege, was die Umsetzung der neuen Regeln komplex macht.
Wir berichteten zuvor über die anhaltend hohen Kraftstoffpreise in Deutschland und die politische Debatte über Entlastungsmaßnahmen wie einen flexiblen Preisdeckel, Steuersenkungen und direkte Zuschüsse. Dabei stand auch die seit 1. April geltende 12-Uhr-Regel im Fokus, die Preiserhöhungen an Tankstellen zeitlich begrenzt und zugleich den Druck auf die Bundesregierung erhöht, ein abgestimmtes Maßnahmenpaket vorzulegen.
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