Bundestag befragt Regierung zu Finanzierungsanreizen in der Notfallversorgung

Bundestag befragt Regierung zu Finanzierungsanreizen in der Notfallversorgung
Finanzierungsanreize im Fokus

Die Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern rückt mit einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion erneut in den Fokus der Gesundheitspolitik. Im Zentrum stehen aus Sicht der Abgeordneten Fehlanreize bei der Vergütung, die ambulante Behandlungen in Notaufnahmen benachteiligen und damit erhebliche Mehrkosten verursachen können.

Höhepunkte

  • Bundestag behandelt Kritik der Grünen an nicht kostendeckender Finanzierung ambulanter Notfallleistungen im EBM und daraus resultierende systemische Anreize für stationäre Aufnahmen.
  • Eine Verlagerung von wenigen Prozentpunkten der jährlich rund 20 Millionen Notaufnahmekontakte von stationär zu ambulant könnte laut Bundestag Einsparungen in Milliardenhöhe ermöglichen.
  • Abgeordnete hinterfragen die Streichung der Leistungsgruppe Notfallmedizin im KHAG und mögliche negative Folgen für die Notfallversorgung und Krankenhausfinanzierung im ländlichen Raum.

Vergütungsmodell und offene Reformfragen

Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, thematisiert die Kleine Anfrage die aus Sicht der Grünen unzureichende Finanzierung ambulanter Notfallleistungen in Krankenhaus-Notaufnahmen. Diese Leistungen würden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, EBM, nicht kostendeckend vergütet, während für vollstationäre Behandlungen im Krankenhausentgeltsystem deutlich höhere Erlöse erzielt werden könnten.

Nach Darstellung der Fraktion entsteht dadurch ein systemischer Anreiz zur stationären Aufnahme. Vor dem Hintergrund von rund 20 Millionen Notaufnahmekontakten pro Jahr steht die Annahme im Raum, dass bereits eine Verlagerung von wenigen Prozentpunkten von stationärer zu ambulanter Versorgung Einsparungen in Milliardenhöhe ermöglichen könnte.

Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass der Vorschlag bisher nicht aufgegriffen wurde, Notaufnahmen die Abrechnung vorstationärer Leistungen auch bei einer Zuweisung durch den Rettungsdienst zu erlauben und eine eigenständige Vorhaltevergütung für ärztliches Personal einzuführen. Nach Auffassung der Grünen könnte eine kostendeckende ambulante Vergütung zusammen mit einer separaten Vorhaltefinanzierung den Anreiz für stationäre Aufnahmen senken und die Strukturen der Notfallversorgung stabilisieren.

Folgen für Versorgung und ländliche Regionen

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Krankenhausreform und deren Auswirkungen auf die Notfallmedizin. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, warum die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG, ursprünglich vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz, KHAG, gestrichen wurde.

Besonders relevant ist dabei aus Sicht der Fragesteller, welche Folgen diese Streichung für die Sicherstellung der Notfallversorgung im ländlichen Raum hat. Damit verbindet sich die grundsätzliche Frage, ob die bestehende Finanzierungsarchitektur Krankenhäuser ausreichend dafür entlohnt, Notfallkapazitäten flächendeckend vorzuhalten.

In unserem früheren Beitrag zur Reformdebatte um Pflege, Rente und Krankenversicherung haben wir erläutert, wie der demografische Druck die Sozialkassen in Deutschland zunehmend belastet. Im Fokus stand dabei ein diskutiertes Konzept, nach dem Rentenansprüche für pflegende Angehörige langsamer steigen sollen, während unmittelbare Rentenkürzungen aufgrund der gesetzlichen Rentengarantie ausgeschlossen sind. Zudem haben wir betont, dass weitere Reformverzögerungen das Risiko struktureller Defizite erhöhen und finanzierbare Anpassungen für die Stabilität des Sozialstaats entscheidend sind.

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