Ein Rechtsstreit um Corona-Schutzmasken aus dem Frühjahr 2020 stellt die Bundesregierung erneut vor ein erhebliches finanzielles Risiko. Vor dem Landgericht Bonn geht es um die Frage, ob E-Mails des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn als verbindliche Bestellung gelten und damit eine Forderung von inzwischen 464 Millionen Euro auslösen.
Höhepunkte
- Die Pure Fashion Agency klagt vor dem Landgericht Bonn gegen den Bund auf 287 Millionen Euro, mittlerweile angewachsen auf 464 Millionen Euro zuzüglich Zinsen.
- Das Bundesgesundheitsministerium bestreitet, dass die E-Mail-Kommunikation zwischen Jens Spahn und Matthias Timm im März 2020 einen rechtlich verbindlichen Kaufvertrag darstellt.
- Klägeranwalt Dennis Geissler bot einen Vergleich über 175 Millionen Euro an, erhielt aber keine Antwort; seither steigen die Vollzugszinsen um rund 80.000 Euro pro Tag.
Gerichtsverfahren um Maskenbestellung aus dem März 2020
Wie BILD.de berichtet, klagt die Hamburger Textilfirma Pure Fashion Agency vor dem Landgericht Bonn auf 287 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Der Betrag ist nach Angaben aus dem Verfahren inzwischen auf 464 Millionen Euro angewachsen.Im Mittelpunkt stehen E-Mails zwischen Jens Spahn und Firmenchef Matthias Timm aus dem März 2020, als das Bundesgesundheitsministerium wegen der eskalierenden Pandemie dringend Schutzausrüstung beschaffen wollte. Vor Gericht wird nun geklärt, ob die damalige Kommunikation rechtlich als Kaufvertrag zu werten ist.
Aus den von der Deutschen Presse-Agentur zitierten Nachrichten geht hervor, dass Spahn die Lieferung rechtlich verbindlich sichern wollte, damit die Masken in Deutschland ankommen. Das Ministerium bestreitet jedoch, dass daraus eine verbindliche Bestellung entstanden ist.
Finanzielle Folgen und politische Brisanz
Klägeranwalt Dennis Geissler erklärt, er habe bereits vor einem Jahr einen Vergleich über 175 Millionen Euro angeboten, darauf aber keine Antwort des Ministeriums erhalten. Nach seiner Darstellung erhöhen sich die Vollzugszinsen seitdem um rund 80.000 Euro pro Tag.Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch den Einwand des Ministeriums, Pure Fashion sei damals nicht seriös genug gewesen und habe eine mangelnde Bonität aufgewiesen. Zugleich steht im Raum, dass das Ministerium zu einem späteren Zeitpunkt dennoch andere Schutzausrüstung bei dem Unternehmen kaufte.
Ein Sprecher der Unionsfraktion sagt der Deutschen Presse-Agentur, Spahn weise spekulative Unterstellungen zurück. Das Urteil des Bonner Landgerichts dürfte damit nicht nur für den Bund, sondern auch für die Aufarbeitung der staatlichen Beschaffung in der Pandemie von Bedeutung sein.
In unserem früheren Artikel zur Aussetzung der Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete haben wir erklärt, dass CDU/CSU und SPD die automatische Anpassung zum 1. Juli 2024 in der angespannten Haushalts- und Wirtschaftslage stoppen wollen. Dabei ging es um ein Sparsignal und die Frage politischer Glaubwürdigkeit, da ohne den Eingriff die monatlichen Bezüge der Abgeordneten deutlich gestiegen wären.
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