Bundesverwaltungsgericht stoppt Rückforderung von Hahn-Beihilfen
Im Streit um staatliche Betriebsbeihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn kippt das Bundesverwaltungsgericht die Rückforderung des Landes Rheinland-Pfalz. Im Kern geht es um rund 10,3 Mio. Euro für 2017 und 2018 und um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Rechtmäßigkeit der Bewilligung zu prüfen ist.
Höhepunkte
- Bundesverwaltungsgericht erklärt die Rückforderung von rund 10,3 Mio. Euro Betriebsbeihilfen an Flughafen Frankfurt Hahn GmbH durch Rheinland-Pfalz für rechtswidrig.
- Gericht urteilt, dass die zum Zeitpunkt 2017/2018 bewilligten Beihilfen von der EU-Kommission genehmigt und damit rechtmäßig waren, trotz späterer juristischer Rückabwicklung.
- Rheinland-Pfalz kann die beanstandete Rückforderung im Insolvenzverfahren der Betreiberin nicht weiter geltend machen, was die Bedeutung des Prüfungszeitpunkts bei Beihilfeverfahren bestätigt.
Gerichtsurteil zu Beihilfen und Rechtsgrundlage
Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte, ist der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid des Landes Rheinland-Pfalz rechtswidrig. Das Gericht in Leipzig entscheidet, dass das Land die gewährten Betriebsbeihilfen nicht nach den einschlägigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts zurücknehmen durfte, weil die Bewilligungen zum Zeitpunkt ihres Erlasses rechtmäßig waren.Das Land hatte der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH mit Billigung der Europäischen Kommission für 2017 und 2018 Betriebsbeihilfen von insgesamt rund 10,3 Mio. Euro gewährt. Nach einer Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses durch das Gericht der Europäischen Union im Mai 2021 nahm Rheinland-Pfalz die Beihilfegewährung im Dezember 2021 zurück und verlangte die Rückzahlung.
Gegen diesen Bescheid klagte die Gesellschaft, wenig später wurde jedoch das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde dadurch zunächst unterbrochen, während das Land seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldete.
EU-Verfahrensgang und Folgen für Rheinland-Pfalz
In der weiteren Instanzenkette hob der Europäische Gerichtshof im September 2023 die frühere Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses auf und verwies die Sache zurück. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hätte das Oberverwaltungsgericht diesen Umstand berücksichtigen müssen, weil Entscheidungen der europäischen Gerichte über die Gültigkeit solcher Kommissionsentscheidungen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses zurückwirken.Damit stellt sich die Beihilfegewährung zum maßgeblichen Zeitpunkt weiter als von der Kommission gebilligt und somit als rechtmäßig dar. Während des Revisionsverfahrens weist das Gericht der Europäischen Union die Nichtigkeitsklage gegen den Kommissionsbeschluss zudem rechtskräftig ab.
Für das Land Rheinland-Pfalz bedeutet das Urteil, dass die geltend gemachte Rückforderung gegenüber der insolventen Flughafenbetreiberin in dieser Form keinen Bestand hat. Für den Luftverkehrssektor und öffentliche Beihilfeverfahren unterstreicht die Entscheidung die wirtschaftliche Bedeutung des maßgeblichen Prüfungszeitpunkts bei der Rücknahme bereits bewilligter Hilfen.
In unserem früheren Beitrag über den Antrag „Zukunft der Luftfahrt in Deutschland und Europa sichern“ haben wir dargestellt, wie CDU/CSU und SPD Entlastungen bei Gebühren, Abgaben und Regulierung sowie eine Überprüfung der Luftverkehrsteuer fordern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Zugleich ging es um zusätzliche Investitionen – etwa in nachhaltige Flugkraftstoffe, bessere Flughafenanbindungen, Digitalisierung und die Absicherung von Arbeitsplätzen – sowie um ein europäisches „Level Playing Field“ für die Branche.
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