Grüne kritisieren Lücke im Heizgesetz mit Risiken für Gewerbemieter

Grüne kritisieren Lücke im Heizgesetz mit Risiken für Gewerbemieter
Gewerbemieter im Nachteil

Im Streit um das neue Heizgesetz rückt kurz vor der Bundestagsdebatte eine Regelung zu zusätzlichen Energiekosten für Gewerbemieter in den Fokus. Nach Darstellung der Grünen greift die vorgesehene Kostenbremse nur bei Wohnraummietverhältnissen, während kleine Betriebe die Mehrbelastung allein tragen müssten.

Höhepunkte

  • Das Heizgesetz schützt ausdrücklich Wohnungsmieter vor hohen Kosten durch eine gesetzlich verankerte Kostenbegrenzung für energetische Umrüstungen.
  • Die Koalitionsverhandlungen konnten eine Ausweitung der Kostenbremse auf Gewerbemieter nicht durchsetzen, sodass kleine Betriebe potenziellen Mehrbelastungen ausgesetzt bleiben.
  • Unklar bleibt, ob die Bundesregierung den Gesetzentwurf vor der weiteren Beratung aufgrund offener Ressortantworten und Kritik noch anpasst.

Politischer Konflikt um Schutz kleiner Betriebe

Laut BILD ist der Mieterschutz im Gesetz ausdrücklich geregelt, nachdem nach längeren Verhandlungen nachträglich eine Begrenzung der Kosten aufgenommen worden ist. Vermieter dürfen demnach weiterhin neue Öl- und Gasheizungen einbauen, müssen aber schrittweise Bio-Gas oder Bio-Öl wie Biomethan oder grünen Wasserstoff beimischen.

Der Hintergrund der jetzigen Lücke liegt den Angaben zufolge in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sowie den beteiligten Ressorts für Wirtschaft, Wohnen und Justiz. Eine Ausweitung der Kostenbremse auf Gewerbetreibende sei in den Gesprächen demnach nicht durchsetzbar gewesen, während bereits der Schutz von Wohnungsmietern als schwer errungener Kompromiss galt.

Für die Regelung zum Mieterschutz ist Justizministerin Stefanie Hubig zuständig. Das Wirtschaftsministerium hat eine Anfrage von BILD dem Bericht zufolge bislang nicht beantwortet, sodass offen bleibt, ob die Regierung den Entwurf vor der weiteren Beratung noch anpasst.

In unserem früheren Artikel zu den geplanten Anhörungen im Bundestag haben wir erläutert, dass Ende Juni zentrale Vorhaben der Energie- und Gebäudepolitik beraten werden, darunter neue Regeln für Heizungen. Dabei stand auch der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Fokus, der die 65-Prozent-EE-Vorgabe ab 2026 streichen und Gas- sowie Ölheizungen weiterhin zulassen soll – allerdings mit schrittweise steigenden Bio-Quoten. Diese Weichenstellung bildet den Rahmen für die aktuelle Debatte darüber, wie Kosten und Schutzmechanismen im Mietrecht ausgestaltet werden.

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