Bundestagsausschuss setzt Anhörungen zu Stromnetz, Gebäuderegeln und Reservekraftwerken an

Bundestagsausschuss setzt Anhörungen zu Stromnetz, Gebäuderegeln und Reservekraftwerken an
Energiepläne im Bundestag

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags plant für Ende Juni mehrere Beratungen zu zentralen Vorhaben der Energie- und Gebäudepolitik. Im Mittelpunkt stehen schnellere Stromnetzausbauten, neue Regeln für Heizungen sowie Ausschreibungen für zusätzliche Back-up-Kraftwerkskapazitäten.

Höhepunkte

  • Bundestagsausschuss berät am 22. Juni 2026 über 45 neue Netzausbauprojekte und Änderungen bei 13 bestehenden Vorhaben für beschleunigten Stromnetzausbau.
  • Neuer Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz hebt ab 2026 die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen auf und erlaubt weiter Gas- und Ölheizungen mit steigenden Bio-Quoten.
  • Am 24. Juni 2026 diskutiert der Ausschuss Gesetzentwürfe zur Versorgungssicherheit und Ausschreibungen für Back-up-Kraftwerke, unterteilt in Langzeit- und Erzeugungskapazitäten.

Anhörungen zu Gesetzentwürfen Ende Juni

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, beschließt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch vier öffentliche Anhörungen für Ende Juni. Am Montag, 22. Juni 2026, sind zunächst zwei Termine angesetzt.

Von 11:45 bis 13:15 Uhr berät der Ausschuss über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen und 13 Netzausbauvorhaben zu ändern. Für insgesamt 58 Vorhaben werde der vordringliche Bedarf festgestellt, damit der Ausbau beschleunigt werden kann.

Die zweite Anhörung ist für 13:30 bis 16:00 Uhr vorgesehen und befasst sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen. Kernpunkt ist der Wegfall der Regel, dass neue Heizungen ab 2026 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Folgen für Energieversorgung und Wärmemarkt

Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt nach dem Entwurf weiter möglich, wenn sie mit schrittweise steigenden Bio-Quoten betrieben werden. Zu dem Gesetz beraten Abgeordnete und Sachverständige zudem drei Anträge der Opposition.

Am Mittwoch, 24. Juni 2026, folgt von 8 bis 10 Uhr eine weitere Anhörung zum Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten sowie zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA. Mit dem Vorhaben sollen Ausschreibungen für sogenannte Back-up-Kraftwerke ermöglicht werden. Der Entwurf unterscheidet dabei zwischen Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten; zusammen mit dem Gesetzentwurf sollen auch zwei Anträge beraten werden.

Zum Gebäudemodernisierungsgesetz hatten wir bereits zusammengefasst, dass die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung keine Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen vorsieht. Zudem wurde klargestellt, dass die empfohlenen Verfahren aus dem Leitfaden Wärmeplanung weiter anwendbar bleiben und der Bund die Erstellung kommunaler Wärmepläne in den Jahren 2024 bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro unterstützt. Für Länder und Kommunen bedeutet das vor allem Kontinuität und Planungssicherheit bei laufenden und geplanten Wärmeplanungsverfahren.

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