Zoll in Singen stellt Porsche sicher und fordert 33.400 Euro Einfuhrabgaben
Bei einer Kontrolle an der Autobahn 81 ist ein aus der Schweiz kommender Porsche im Wert von rund 108.000 Euro ohne nachweislich ordnungsgemäße Verzollung aufgefallen. Der Fall betrifft einen Sportwagen aus den 80er-Jahren, für den der Zoll Einfuhrabgaben von rund 33.400 Euro berechnet und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet hat.
Höhepunkte
- Hauptzollamt Singen stellt auf der A81 einen Porsche im Wert von 99.000 Schweizer Franken wegen fehlender Einfuhrdokumente sicher.
- Zoll berechnet auf Basis des Fahrzeugwerts Einfuhrabgaben von rund 33.400 Euro und verweigert die günstigere Oldtimer-Verzollung wegen fehlendem Originalzustand.
- Zoll leitet Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein und übergibt den Fall zur weiteren Bearbeitung an das Hauptzollamt Karlsruhe.
Kontrolle auf der A81 und steuerrechtliche Folgen
Wie das Hauptzollamt Singen mitteilt, entdeckten Zöllner vergangene Woche auf dem Parkplatz Räthisgraben an der Autobahn 81 einen Porsche in einem geschlossenen Auflieger, berichtet Zoll. Der Fahrer ist im Auftrag des Besitzers mit dem Fahrzeug von der Schweiz nach Nordrhein-Westfalen unterwegs, kann beim Grenzübertritt aber keine Einfuhrdokumente für eine ordnungsgemäße Verzollung vorlegen.Daraufhin leiten die Beamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Der auf einer Rechnung angegebene Wert des Fahrzeugs liegt bei 99.000 Schweizer Franken, umgerechnet rund 108.000 Euro.
Abgabenberechnung und weitere Bearbeitung
Auf Basis dieses Fahrzeugwerts berechnet der Zoll fällige Einfuhrabgaben von rund 33.400 Euro. Eine günstigere Verzollung als Oldtimer wäre wegen des Alters des Fahrzeugs grundsätzlich möglich gewesen, kommt nach Angaben der Behörde wegen der zahlreichen Umbauten und des damit fehlenden Originalzustands jedoch nicht in Betracht.Bis zur Zahlung der Einfuhrabgaben stellt der Zoll das Fahrzeug sicher. Für die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens wird der Sachverhalt an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
In unserem früheren Beitrag zu den anstehenden Entscheidungen in der deutschen Wirtschafts- und Sozialpolitik haben wir den Reformdruck nach dem Berliner Treffen von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften beleuchtet. Im Fokus standen dabei Streitpunkte rund um Arbeitszeit, Rentenpolitik sowie steuerliche Entlastungen und mögliche Änderungen bei Spitzensteuersatz und Körperschaftsteuer-Option, zu denen Anfang Juli konkrete Beschlüsse erwartet wurden.
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