Umweltbundesamt drängt auf schärfere EU-Klimaregeln bis 2040
Nach der Festlegung des EU-Klimaziels für 2040 rückt die Ausgestaltung der politischen Instrumente in den Mittelpunkt der Debatte über Europas Dekarbonisierungspfad. Das Umweltbundesamt fordert in einer neuen wissenschaftlichen Stellungnahme ehrgeizigere Vorgaben, eine stärkere Binnenminderung und einen sozial abgefederten Übergang zur Klimaneutralität bis 2050.
Höhepunkte
- Das Umweltbundesamt empfiehlt, das EU-Reduktionsziel für Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 in kommenden Überprüfungen von 90 % auf 95 % anzuheben.
- UBA kritisiert, dass bis zu 5 % der Emissionsminderungen bis 2040 über internationale Gutschriften erfolgen können, wodurch eine reale Reduktion innerhalb der EU nur bei 85 % läge.
- UBA fordert eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels und warnt, dass ohne ausreichende soziale Kompensation höhere CO2-Preise die Akzeptanz für die Transformation gefährden.
Empfehlungen für EU-Zielpfad und Marktinstrumente
Wie das Umweltbundesamt mitteilt, legt seine wissenschaftliche Stellungnahme dar, welche Änderungen an der künftigen Klimaschutzarchitektur der EU aus Sicht der Behörde notwendig sind, um die Ziele glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu erreichen.Die EU verpflichtet sich im März 2026, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Das UBA empfiehlt jedoch, das 2040-Ziel in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 % anzuheben.
Besonders kritisch sieht die Behörde die Möglichkeit, bis zu 5 % des 2040-Ziels über internationale Emissionsgutschriften abzudecken. Nach Einschätzung des UBA könnte die tatsächliche Emissionsminderung innerhalb der EU damit bei voller Ausschöpfung dieses Rahmens nur 85 % betragen, was die Nettoemissionen im Jahr 2040 deutlich höher ausfallen ließe als ohne solche Gutschriften.
Das UBA warnt zudem davor, sich bei der Zielerreichung auf internationale CO2-Zertifikate oder in großem Umfang auf Kohlenstoffentnahmen zu stützen. Hochwertige Gutschriften dürften knapp und teuer werden, während Entnahmetechnologien nach Darstellung der Behörde bislang nur begrenzt verfügbar sind, AECC soll bis 2030 voraussichtlich lediglich 4 Millionen Tonnen CO2 entfernen.
Außerdem spricht sich das UBA für eine Stärkung des Europäischen Emissionshandels aus und lehnt eine weitere Verzögerung von EU-ETS 2 ab. Ein glaubwürdiger CO2-Preis bleibt nach dieser Einschätzung das zentrale wirtschaftliche Signal für die Dekarbonisierung in Europa.
Druck auf Energiepolitik und sozialen Ausgleich
Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Behörde bei der Lastenteilungsverordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Aktuelle Prognosen zeigen demnach, dass die EU bis 2030 nur eine Emissionsminderung von 31 % erreicht, obwohl 40 % erforderlich sind.Parallel dazu fordert das UBA einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien, von grünem Wasserstoff und der Energieeffizienz. Die Behörde verweist dabei auch auf die energiepolitische Verwundbarkeit der EU, die vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine 56 bis 60 % ihrer Energie importiert und rund 45 % ihrer Erdgasimporte aus Russland bezogen hat.
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf der sozialen Akzeptanz des Übergangs. Höhere CO2-Preise belasten Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders stark, wenn keine ausreichende Kompensation erfolgt, was nach Einschätzung des UBA die öffentliche Unterstützung für die Transformation gefährden kann.
Zugleich argumentiert die Behörde, dass die EU ihre Verantwortung über die eigenen Grenzen hinaus betrachten muss. Selbst in sehr ehrgeizigen Szenarien überschreitet der europäische Emissionspfad demnach weiterhin den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget.
In unserem früheren Bericht über die Debatte zu langfristigen LNG-Lieferverträgen ging es um eine Bundestagsanfrage zu möglichen Gasbezügen des bundeseigenen Unternehmens SEFE ab den 2030er Jahren, unter anderem aus dem kanadischen Projekt „Ksi Lisims“. Dabei stand im Fokus, ob solche Verträge mit deutschen und europäischen Klimazielen sowie mit neuen EU-Vorgaben vereinbar sind und ob damit ein EU-weites Verbot fossiler Langfristverträge umgangen werden könnte.
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