Linke drängt auf zentrales Immobilienregister gegen Geldwäsche
Im deutschen Wohnungsmarkt rückt die Transparenz von Eigentumsverhältnissen erneut in den Fokus der Finanzaufsicht und Regulierung. Die Linke verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein zentrales Immobilientransparenzregister, das laut Antrag bis zum 10. Juli 2029 als Zugangsstelle nach der 6. Geldwäscherichtlinie in Betrieb gehen soll.
Höhepunkte
- Die Linke fordert ein zentrales Immobilienregister zur Offenlegung von Eigentümerstrukturen und Transaktionsdaten zur Bekämpfung von Geldwäsche.
- Das Register soll als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie bis spätestens 10. Juli 2029 betriebsbereit sein.
- Laut Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht hat Geldwäsche 2025 nachweislich die Immobilienpreise in Deutschland messbar erhöht.
Registerplan mit Vorgaben bis 2029
Wie der Deutsche Bundestag berichtet, fordert die Fraktion Die Linke ein zentrales Register, das Eigentumsstrukturen am Immobilienmarkt offenlegt und damit die Bekämpfung von Geldwäsche erleichtert. In dem Register sollen unter anderem Angaben zur Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen gespeichert werden.Der Antrag sieht vor, dass das Register als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie aufgebaut wird. Nach den Vorstellungen der Fraktion soll der Betrieb spätestens am 10. Juli 2029 starten.
Druck auf Wohnungsmarkt und Aufsicht
Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass der Immobiliensektor in Deutschland zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche zählt. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und sogenannte Share Deals ermöglichten es, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und deren Herkunft zu verschleiern.Zusätzlichen Handlungsdruck sieht Die Linke in den Preiswirkungen solcher Praktiken. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe.
In unserer früheren Berichterstattung ging es um die von der Bundesregierung vorgelegte Übersicht zu externen Beraterleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für 2024 und 2025. Darin wurden Umfang und Zweck der Verträge sowie Laufzeiten aufgeführt, wobei die Zahlen für 2025 ausdrücklich als vorläufig eingeordnet wurden. Zudem wurde betont, dass externe Expertise nur fallbezogen und unter Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Kontrolle beauftragt wird.
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