Bundesregierung legt Beraterausgaben im BMJV-Geschäftsbereich für 2024 und 2025 offen

Bundesregierung legt Beraterausgaben im BMJV-Geschäftsbereich für 2024 und 2025 offen
Beraterkosten Justiz enthüllt

Die Bundesregierung veröffentlicht eine Übersicht zu externen Beraterleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Jahre 2024 und 2025. Die Angaben für 2025 sind vorläufig und umfassen neben den Leistungen auch Informationen zu Vertragszweck und Laufzeit.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung veröffentlichte eine detaillierte Übersicht der externen Beraterausgaben im BMJV-Geschäftsbereich für die Jahre 2024 und 2025.
  • Für 2025 handelt es sich laut Vorlage ausdrücklich um vorläufige Daten, da die Angaben noch nicht abschließend sind.
  • Externe Berater werden einzelfallbezogen und nur bei spezialisierten, wirtschaftlich sinnvollen Bedarfen unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Kontrollmechanismen beauftragt.

Aufstellung der Beratungsleistungen und Einsatzgründe

Wie der Deutscher Bundestag mitteilt, führt die Bundesregierung die externen Beraterleistungen in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion detailliert auf. Die Übersicht bezieht sich auf die Jahre 2024 und 2025 und enthält auch Angaben dazu, welchem Zweck die jeweiligen Verträge dienen und über welchen Zeitraum sie laufen.

Für das Jahr 2025 verweist die Vorlage ausdrücklich auf einen vorläufigen Datenstand. Damit ordnet die Bundesregierung die Angaben als noch nicht abschließend ein.

Vorgaben für Vergabe und wirtschaftliche Bewertung

Die Bundesregierung erklärt zugleich, dass externe Berater im Regelfall einzelfallbezogen und für konkrete Bedarfe beauftragt werden. Nach ihrer Darstellung betrifft dies vor allem Bereiche, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezielles Know-how intern aufzubauen, wenn Aufgaben nur punktuell oder unregelmäßig anfallen.

Bei der Vergabe externer Beratungsleistungen werden den Angaben zufolge Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Erfolgskontrolle berücksichtigt. Zusätzlich orientiert sich die Beauftragung an den vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Zielen.

Unsere frühere Berichterstattung zur Kraftwerkstrategie und dem Referentenentwurf für das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom zeigte, dass die Bundesregierung bei der Ausarbeitung des Entwurfs keine externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nimmt. Zugleich wurde beschrieben, dass das zuständige Ministerium parallel Gespräche mit Unternehmen, Verbänden und der Bundesnetzagentur führt, während die eigentliche Gesetzesarbeit als Kernaufgabe intern bleibt.

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