Bundestagsausschuss billigt Gesetz für Erprobungsfreiräume am Innovationsstandort Deutschland
Der Digitalausschuss des Bundestags bringt ein Gesetz voran, das rechtliche Spielräume für Reallabore und regulatorisches Lernen ausweiten soll. Der Entwurf zielt darauf ab, Innovationen schneller in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu testen und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar zu machen.
Höhepunkte
- Der Digitalausschuss des Bundestags hat am Mittwoch einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die Erprobungsfreiräume zur Stärkung von Innovation und Wirtschaftsstandort Deutschland schafft.
- Durch eine allgemeine Erprobungsklausel sollen Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen lokal getestet und bei Erfolg bundesweit umgesetzt werden können.
- Sechs zusätzliche Experimentierklauseln ermöglichen erweiterte Testverfahren in Bereichen wie digitaler Identität, Jugendschutz, Gesundheit, Registermodernisierung, Telekommunikation und Luftverkehr.
Ausschussbeschluss und Inhalte des Entwurfs
Wie der Deutscher Bundestag mitteilte, stimmt der Digitalausschuss am Mittwochnachmittag für den im parlamentarischen Verfahren geänderten Gesetzentwurf, der künftig den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ tragen soll. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD votieren dafür, die Linksfraktion dagegen, während sich AfD und Grüne enthalten; die abschließende Beratung im Plenum steht für Donnerstagabend auf der Tagesordnung.Vor der Abstimmung nimmt der Ausschuss mit denselben Mehrheitsverhältnissen auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an. Dessen Kern ist eine allgemeine Erprobungsklausel, mit der Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort getestet, ausgewertet und bei positiver Bewertung als bundesweite Regelung vorgeschlagen werden können.
Zusätzlich sieht der Änderungsantrag sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln vor. Genannt werden unter anderem das Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität, das Jugendschutzgesetz mit automatisierten Bewertungssystemen bei Alterskennzeichen sowie Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr.
Wirtschaftliche Bedeutung und politische Kritik
Nach Darstellung von Vertretern von Union und SPD sollen die neuen Erprobungsfreiräume Innovationen schneller in die Praxis bringen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Aus der Union heißt es, der Leitgedanke laute Ausprobieren statt Abwarten, während die SPD auf Hinweise aus der Expertenanhörung Ende Mai verweist, die im parlamentarischen Verfahren geprüft und berücksichtigt worden seien.Die AfD begrüßt, dass der Änderungsantrag zentrale Kritikpunkte aufgreift und Missbrauchspotenzial sowie unklare Zuständigkeiten weitgehend reduziert. Zugleich warnt die Fraktion vor möglichem Kompetenzgerangel und willkürlichen Entscheidungen ohne Begründung und kündigt für die Abstimmung im Plenum einen eigenen Änderungsantrag an.
Die Grünen kritisieren, dass sich Gesetzentwurf und Änderungsantrag vor allem auf wirtschaftliche Aspekte und die Genehmigungsphase vor der Erprobung konzentrieren. Nach ihrer Auffassung fehlt ein breiterer Innovationsbegriff, der auch ökologische und soziale Innovationen einbezieht, ebenso wie eine gesetzliche Grundlage für ein Innovationsportal zur Berichterstattung und Vernetzung der Reallabore; darüber soll am Donnerstag mit einem Entschließungsantrag abgestimmt werden.
Die Linksfraktion lehnt insbesondere die allgemeine Erprobungsklausel ab. Sie argumentiert, regulatorisches Lernen könne nur dann erfolgreich sein, wenn Projekte verpflichtend wissenschaftlich und extern evaluiert werden und laufende Vorhaben vollständig öffentlich einsehbar bleiben.
In unserem früheren Artikel zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben wir erläutert, wie der Verkehrsausschuss im Bundestag den Weg für ein Vorhaben frei machte, das Planungs- und Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturprojekten beschleunigen soll. Im Mittelpunkt standen die Priorisierung zentraler Verkehrs- und Energieprojekte als „überragendes öffentliches Interesse“ sowie die politische Kontroverse um mögliche verfassungsrechtliche Risiken und Auswirkungen auf Natur- und Schienenausbau.
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