Bundesregierung plant erweiterte Eingriffsbefugnisse für BND und Verfassungsschutz

Bundesregierung plant erweiterte Eingriffsbefugnisse für BND und Verfassungsschutz
Mehr Macht für Geheimdienste

Die Bundesregierung treibt eine Reform der Nachrichtendienste voran, die dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in bestimmten Fällen direkte Eingriffe ermöglichen könnte. Der Gesetzentwurf nennt dafür „kinetische Mittel“ und steht im Zusammenhang mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie wachsendem Druck durch Spionage- und Sabotagebedrohungen.

Höhepunkte

  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BND und BfV noch 2024 in eng begrenzten Ausnahmefällen kinetische Mittel wie Waffeneinsatz und Sabotage nutzen dürfen.
  • Zur besseren Aufsicht plant die Bundesregierung einen unabhängigen Rat für neue Eingriffsrechte wie Wohnraumüberwachung, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.
  • Reformdruck steigt durch Frist bis Jahresende und zunehmende Bedrohungen durch Spionage und Sabotage insbesondere mit Blick auf Russland.

Geplante Befugnisse und gesetzlicher Rahmen

Wie BILD.de berichtet, soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung noch im Sommer ins Kabinett kommen und BND sowie BfV neue operative Kompetenzen geben. Nach der Vorlage könnten die Dienste in eng begrenzten Ausnahmefällen nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern selbst eingreifen, wenn eine Bedrohung für die Bundesrepublik oder ihre Bündnispartner anders nicht wirksam eingedämmt werden kann.

Im Entwurf ist von „kinetischen Mitteln“ die Rede, ohne die zulässigen Maßnahmen im Detail zu benennen. Darunter könnten physische Gewalt, der Einsatz von Schusswaffen, Sprengmitteln oder bewaffneten Drohnen sowie Sabotage an Infrastruktur oder Material fallen. Voraussetzung soll sein, dass der Nachrichtendienst der einzige geeignete Akteur ist.

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es, die Dienste könnten künftig innerhalb enger Grenzen selbst eingreifen, wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen, etwa die Polizei, nicht gleichermaßen wirksam abwehren können. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten soll demnach grundsätzlich bestehen bleiben, auch wenn Agenten in konkreten Beobachtungslagen eingreifen dürften, etwa bei einem unmittelbar beobachteten Angriff.

Reformdruck durch Gericht und Sicherheitslage

Die vorgesehenen Befugnisse sind Teil einer umfassenderen Neuordnung der deutschen Nachrichtendienste. Hintergrund sind Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, das präzisere Regeln für Befugnisse und Kontrolle verlangt.

Zur stärkeren Aufsicht über BND und BfV, unter anderem bei Maßnahmen wie der Wohnraumüberwachung, ist ein neuer unabhängiger Rat geplant. Für die Umsetzung der Karlsruher Vorgaben läuft eine Frist bis zum Jahresende.

Zugleich steht die Bundesregierung nach dem Text unter wachsendem Zeitdruck wegen einer verschärften Bedrohungslage durch Spionage und Sabotage, insbesondere mit Blick auf Russland. Damit gewinnt die Reform nicht nur rechtspolitisch, sondern auch sicherheitspolitisch an Bedeutung.

In unserem früheren Bericht zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir dargestellt, warum der Entwurf nach Kritik von Informationsfreiheitsbeauftragten, Opposition und Transparenz-Initiativen den Zugang zu Behördeninformationen deutlich einschränken könnte. Im Fokus stand die Sorge, dass unter Verweis auf Sicherheitsinteressen zentrale Transparenzregeln seit 2006 geschwächt und die staatliche Kontrolle erschwert werden.

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