Bundeskartellamt veröffentlicht Kraftstoffbericht zu Tankrabatt und 12 Uhr-Regel

Bundeskartellamt veröffentlicht Kraftstoffbericht zu Tankrabatt und 12 Uhr-Regel
Tankrabatt unter der Lupe

Die deutschen Kraftstoffpreise stehen zum Start des dritten Quartals unter besonderer Beobachtung, nachdem eine befristete Energiesteuersenkung Ende Juni ausgelaufen ist. Ein neuer Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zeigt, dass die Entlastung bei Diesel und Benzin überwiegend, aber nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und dass die 12 Uhr-Regel den Tagesverlauf der Preise deutlich verändert.

Höhepunkte

  • Die Energiesteuersenkung vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 wurde bei Diesel zu 82,6 Prozent (13,8 Cent/Liter) und bei E5 zu 77,8 Prozent (13 Cent/Liter) weitergegeben.
  • Mit Auslaufen der Steuersenkung steigen die Tankstellenpreise am 1. Juli sprunghaft um 9,6 Cent/Liter bei Benzin und um 10,4 Cent/Liter bei Diesel; Vorzieheffekte durch die 12 Uhr-Regel.
  • Die 12 Uhr-Regel führt zu einem mittäglichen Preissprung um 7,3 Prozent, beschleunigt täglichen Preiszyklus und senkt die Preisänderungen durchschnittlich auf acht pro Tag.

Berichtsdaten zu Tankrabatt und Preisweitergabe

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, veröffentlicht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe im Quartalsbericht 02/2026 neue Berechnungen zur Weitergabe der befristeten Energiesteuersenkung vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026. Demnach beträgt die geschätzte durchschnittliche Weitergabe über die Wertschöpfungsstufen hinweg 13,8 Cent je Liter bei Diesel, das entspricht 82,6 Prozent, sowie 13 Cent je Liter bei E5, das entspricht 77,8 Prozent.

Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt sagt, neben der befristeten Steuersenkung hätten im Juni auch gesunkene Rohölpreise zu deutlichen Preisrückgängen an den Tankstellen geführt. Im Durchschnitt liegt E5 bei 1,93 Euro, E10 bei 1,87 Euro und Diesel bei 1,82 Euro.

Die kostenbasierte Methodik der Markttransparenzstelle erlaubt zudem eine getrennte Betrachtung von Großhandel und Tankstellenebene. Den Berechnungen zufolge beruht die unvollständige Weitergabe eher auf der Preissetzung an Tankstellen als im Großhandel, während Tankstellen ihre durchschnittliche Bruttomarge während des Tankrabatts gegenüber dem ersten Quartal 2026 bei Diesel um knapp 3,3 Cent je Liter und bei E5 um knapp 1,9 Cent je Liter vergrößern.

Nach dem Auslaufen der Steuersenkung am 30. Juni steigen die Tankstellenpreise vom 30. Juni auf den 1. Juli in Deutschland um 9,6 Cent je Liter bei Benzin und um 10,4 Cent je Liter bei Diesel. Im Vergleich zum 28. Juni ergeben sich Steigerungen von 16,9 Cent bei Benzin und 19,1 Cent bei Diesel, wobei Daten darauf hindeuten, dass ein Teil der Erhöhung wegen der 12 Uhr-Regel bereits vorgezogen wird.

12 Uhr-Regel verändert Preisrhythmus und Aufsicht

Der Bericht zeigt, dass sich der durchschnittliche Preiszyklus an Tankstellen seit Einführung der 12 Uhr-Regel grundlegend verändert. Um 12 Uhr steigen die Preise im bundesweiten Durchschnitt schlagartig um etwa 7,3 Prozent, anschließend sinken sie im Tagesverlauf wieder, sodass die mittägliche Erhöhung bis 18 Uhr im Schnitt bereits fast zu 80 Prozent abschmilzt.

Nach Darstellung des Bundeskartellamts werden Preise heute im Durchschnitt nur noch knapp achtmal täglich geändert, während es vor Einführung der Regel in manchen Fällen bis zu 50 Änderungen pro Tag gibt. Am günstigsten ist Tanken laut Bericht kurz vor 12 Uhr, während die Stunden nach 12 Uhr besonders teuer sind.

Von allen im zweiten Quartal gemeldeten Preisänderungen weichen rund 2,1 Prozent von der 12 Uhr-Regel ab. Davon liegen etwa 87,5 Prozent im Zeitfenster zwischen 11:50 Uhr und 12:10 Uhr, nur 3,5 Prozent fallen außerhalb des Zeitraums von 11 bis 13 Uhr.

Nach Angaben des Bundeskartellamts könnten insbesondere in der Anfangszeit technische Probleme bei Kassensystemen eine Ursache für Abweichungen gewesen sein. Wegen des Verdachts auf Verstöße haben mittlerweile erste Landesbehörden Ermittlungen aufgenommen, die Ahndung möglicher Verstöße liegt bei den Ländern.

In unserem früheren Artikel zum EU-Kartellvergleich von SAP ging es darum, wie der Konzern durch gelockerte Lizenz- und Supportbedingungen für On-Premises-Angebote das Risiko einer möglichen Kartellstrafe reduzieren konnte. Wir erläuterten zudem, dass die Einigung SAP zu Anpassungen in der Preis- und Servicepolitik zwingen könnte und die Aktie trotz geringerer Rechtsrisiken technisch in einer engen Handelsspanne blieb.

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