Grundsicherung in Deutschland treibt offene Rückforderungen auf 3,55 Milliarden Euro

Grundsicherung in Deutschland treibt offene Rückforderungen auf 3,55 Milliarden Euro
Milliarden-Rückforderungen bei Grundsicherung

Nach dem Wechsel vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung bleiben aus dem alten System milliardenschwere Forderungen gegen Leistungsempfänger bestehen. Die offenen Rückzahlungen summieren sich auf 3,55 Milliarden Euro und liegen damit rund 300 Millionen Euro über dem Stand von Ende Juni 2025.

Höhepunkte

  • Offene Rückforderungen im Bereich der Grundsicherung in Deutschland stiegen bis Juni 2025 auf 3,55 Milliarden Euro, nach 3,25 Milliarden Euro im Vorjahr.
  • Forderungen resultieren laut Bundesagentur für Arbeit aus vorsätzlich falschen Angaben und Überzahlungen, deren Rückforderung bei Leistungsbezug meist nur schrittweise erfolgt.
  • Bei ausbleibender freiwilliger Rückzahlung kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, und mit der neuen Grundsicherung kommen schärfere Sanktionen gegen Missbrauch zum Einsatz.

Rückforderungen steigen nach Systemwechsel

Wie BILD unter Berufung auf eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit berichtet, schulden Empfänger staatlicher Leistungen dem Staat derzeit insgesamt 3,55 Milliarden Euro. Ende Juni 2025 hatte der Betrag noch bei rund 3,25 Milliarden Euro gelegen, innerhalb von elf Monaten stiegen die Außenstände damit deutlich an.

Zum Vergleich: Ende 2015 hatten die offenen Forderungen noch 1,43 Milliarden Euro betragen. Der Anstieg zeigt, dass sich über Jahre hinweg erhebliche Rückforderungen im Bereich der früheren Bürgergeld-Leistungen aufgebaut haben.

Nach Angaben der Bundesagentur entstehen diese Forderungen nicht nur durch vorsätzlich falsche Angaben, sondern auch durch Überzahlungen. Solche Fälle können etwa auftreten, wenn die Grundsicherung zu Monatsbeginn ausgezahlt wird und kurz darauf eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird; auch diese Beträge werden zurückgefordert.

Einzug der Schulden und Folgen für Betroffene

Wer weiterhin Bürgergeld oder inzwischen Grundsicherung bezieht, zahlt die offenen Beträge häufig nur schrittweise zurück. Wenn eine freiwillige Rückzahlung ausbleibt oder wegen zu geringen Einkommens oder Vermögens nicht möglich ist, kann der Regelsatz laut Bundesagentur um bis zu 30 Prozent gekürzt werden, um Forderungen zu tilgen.

Erhalten Schuldner keine Grundsicherung mehr, schaltet die Bundesagentur nach eigenen Angaben ihren Inkasso-Service ein. Auf Zahlungserinnerung und Mahnung folgt im letzten Schritt die Vollstreckung.

Im politischen und verwaltungstechnischen Kontext gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung, weil mit der neuen Grundsicherung schärfere Sanktionen Missbrauch begrenzen sollen. Wer Termine versäumt, Jobangebote ablehnt oder ohne Abmeldung verreist, muss teils schneller mit Leistungskürzungen rechnen.

Über zwei aufgedeckte Fälle von Leistungsbetrug zulasten von Jobcentern haben wir zuvor berichtet. Dabei ging es um verschwiegenes Einkommen aus selbstständiger Arbeit und Gebrauchtwagenhandel, wodurch insgesamt rund 29.000 Euro zu Unrecht bezogen wurden. Die Betroffenen wurden per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt und müssen den entstandenen Schaden bei den Jobcentern erstatten.

Dieses Material kann Meinungen Dritter enthalten, keine der Daten und Informationen auf dieser Webseite stellt eine Anlageberatung gemäß unserem Haftungsausschluss dar. Obwohl wir uns an strikte redaktionelle Integrität halten, kann dieser Beitrag Verweise auf Produkte unserer Partner enthalten.