Bundeswirtschaftsministerium fordert Aufschub der EU-Methanimportregeln um drei Jahre
Vor dem Hintergrund angespannter Energiemärkte dringt die Bundesregierung auf mehr Rechtssicherheit bei der europäischen Methanverordnung. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verlangt, die Importregelungen um drei Jahre zu verschieben, weil die derzeitige Lösung aus ihrer Sicht Unternehmen weiter rechtlichen Risiken aussetzt.
Höhepunkte
- Das Bundeswirtschaftsministerium fordert eine dreijährige Verschiebung der EU-Methanimportregeln wegen rechtlicher Unsicherheiten und Risiken für Importeure.
- Die EU-Kommission möchte die rechtlichen Verpflichtungen ab 2027 bestehen lassen, empfiehlt aber, Verstöße bis 2029 nicht zu sanktionieren, was für Unternehmen weiter Unsicherheit bedeutet.
- Angesichts der Nahostkrise und des global verschärften LNG-Wettbewerbs verlangt Ministerin Reiche eine rechtssichere Lösung, um Versorgungssicherheit und regulatorische Vorgaben zu vereinbaren.
Kritik an geplanter Übergangslösung
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, hält Reiche die Reaktion der EU-Kommission auf die Methanverordnung für unzureichend. Zwar erkenne die Kommission nach Darstellung der Ministerin selbst an, dass die geltenden Importregelungen erhebliche Rechtsunsicherheit verursachen und in der aktuellen Lage auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können, die nun vorgeschlagene Lösung überzeuge jedoch nicht.Nach Reiches Darstellung will die Kommission an den rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen festhalten und den Mitgliedstaaten lediglich empfehlen, Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. Damit blieben die Pflichten bestehen, ebenso wie das rechtliche Risiko für Importeure, obwohl eine belastbare Absicherung aus Sicht des Ministeriums fehle.
Reiche argumentiert zudem, dass weiterhin wesentliche Voraussetzungen fehlten, damit Importeure die Einhaltung der Vorgaben verlässlich nachweisen können. Es könne nicht Aufgabe der Unternehmen sein, die Folgen unvollständig geschaffener europäischer Rahmenbedingungen zu tragen.
Folgen für Energieversorgung und Unternehmen
Die Ministerin verweist dabei auf die Krise im Nahen Osten und den verschärften internationalen Wettbewerb um LNG-Lieferungen. In dieser Lage brauche Deutschland nach ihrer Einschätzung eine klare und rechtsverbindliche Lösung, damit Versorgungssicherheit und regulatorische Vorgaben miteinander vereinbar bleiben.Deshalb tritt Reiche weiterhin dafür ein, die betreffenden Importregelungen der Methanverordnung um drei Jahre zu verschieben. Die Verordnung bleibe aus ihrer Sicht zwar grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz im Energiesektor, ihre Anforderungen müssten aber praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit einer stabilen Energieversorgung vereinbar sein.
In unserem früheren Beitrag zum Start der StromVKG-Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur haben wir erläutert, wie über 4.500 MW Langzeitkapazität neue, gesicherte Stromerzeugung für Zeiten mit wenig erneuerbarer Einspeisung aufgebaut werden soll. Dabei ging es um feste Fristen, strenge Teilnahme- und Nachweisanforderungen sowie eine regionale Steuerung, die Projekte je nach Netzlage unterschiedlich begünstigt. Der Beitrag ordnete ein, wie solche Kapazitätsmechanismen die Versorgung absichern und zugleich verlässliche Investitionsanreize schaffen sollen.
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