Bundesregierung treibt Gesetz für internationalen Kryptodaten-Austausch voran

Bundesregierung treibt Gesetz für internationalen Kryptodaten-Austausch voran
Kryptodaten-Gesetz kommt

Die Bundesregierung will den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über den Handel mit Kryptowerten gesetzlich absichern. Der Gesetzentwurf setzt an einer bereits 2023 vereinbarten multilateralen Regelung an, die Deutschland im November 2024 mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet hat.

Höhepunkte

  • Die Bundesregierung bringt einen Gesetzentwurf für den regelmäßigen internationalen Austausch von Kryptodaten auf Basis einer multilateralen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 ein.
  • Deutschland und 26 weitere Staaten unterzeichneten im November 2024 die Vereinbarung zum verpflichtenden Austausch steuerrelevanter Informationen über Kryptowert-Transaktionen.
  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Namen, Adressen, Ansässigkeitsstaaten, Steuer-IDs, Geburtsdaten und Transaktionsdaten sämtlicher Kryptowerte-Nutzer gemeldet werden müssen.

Gesetzentwurf für automatischen Informationsaustausch

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf die regelmäßige internationale Weitergabe von Informationen über den Handel mit Kryptowerten vor. Grundlage ist die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte.

Nach Darstellung der Bundesregierung soll damit die internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausgebaut werden. Sie schreibt, zur wirksamen Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit sei eine Intensivierung des zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustauschs erforderlich.

Steuerdaten und Folgen für den Kryptosektor

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich in der Vereinbarung, steuerlich relevante Angaben zum Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen. Deutschland hat die Vereinbarung im November 2024 gemeinsam mit 26 weiteren Ländern unterzeichnet.

Laut Gesetzentwurf sollen unter anderem Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers gemeldet werden. Hinzu kommen Angaben zur Art jedes Kryptowerts sowie zu Gesamtbruttobeträgen von Transaktionen, zur Zahl der Einheiten und zu den meldepflichtigen Transaktionen.

In unserem früheren Beitrag zum geplanten Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Plattform-Einkünfte haben wir erläutert, dass die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen stärken will. Im Zentrum stand ein Gesetzentwurf, der den Datenaustausch über die EU hinaus auf Drittstaaten ausweiten und damit die Kontrolle von Einkünften in der Plattformwirtschaft verbessern soll.

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