Bundestagsausschuss berät Änderung des Düngegesetzes mit Fokus auf EU-Monitoring
Vor dem Hintergrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitratrichtlinie befasst sich der Bundestag in der kommenden Woche mit einer Änderung des Düngegesetzes. Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist für den 8. September in Berlin angesetzt und soll auch die Rechtsgrundlagen für ein erweitertes bundesweites Monitoring behandeln.
Das Wichtigste
- Der Bundestagsausschuss berät am 8. September über eine Änderung des Düngegesetzes mit Schwerpunkt auf EU-gefordertes Wirkungsmonitoring.
- Der Gesetzentwurf sieht ein erweitertes bundesweites Monitoring zur Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission und Schaffung der nötigen Datengrundlage vor.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung soll als notifizierende Behörde agieren, um nationale Vorgaben zur EU-Verordnung 2019/1009 umzusetzen.
Anhörungstermin und Inhalte des Gesetzentwurfs
Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, führt der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am Dienstag, 8. September, eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Düngegesetzes durch. Die Sitzung beginnt um 15 Uhr im Saal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses und ist bis 17 Uhr angesetzt.Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes. Vorgesehen ist unter anderem, eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Gesetz aufzunehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das einer flächendeckenden Berichterstattung an die EU-Kommission dient.
Mit dem Vorhaben reagiert die Bundesregierung auf eine Forderung der EU-Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Nach dem Entwurf ist für den Aufbau des erweiterten Monitorings zunächst die notwendige Datengrundlage zu schaffen.
Folgen für Düngemittelmarkt und Behördenstruktur
Ein weiterer zentraler Regelungsbereich betrifft das Inverkehrbringen von Düngemitteln. Die gesetzlichen Ermächtigungen für Regelungen in der nationalen Düngemittelverordnung sollen ergänzt werden, weil zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1009 zusätzliche nationale Durchführungsvorschriften erforderlich sind.In diesem Zusammenhang müssen die EU-Mitgliedstaaten eine notifizierende Behörde benennen, die für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und die Überwachung ihrer Tätigkeit zuständig ist. Diese Aufgaben soll nach dem Entwurf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übernehmen.
Als Sachverständige sind Emma André, Christian Beißner, Robert Knöferl und Professor Friedhelm Taube geladen. Von Interessenvertretungen und Institutionen nehmen zudem Steffen Pingen und Karsten Specht teil.
Zur geplanten Änderung des Düngegesetzes mit einem erweiterten bundesweiten Wirkungsmonitoring haben wir bereits berichtet. Dabei ging es um die Schaffung einer Datengrundlage für die flächendeckende Berichterstattung an die EU-Kommission im Kontext des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie sowie um zusätzliche Regeln für das Inverkehrbringen von Düngemitteln, inklusive der vorgesehenen Rolle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als notifizierende Behörde nach Verordnung (EU) 2019/1009.
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