Bundestag befragt Bundesregierung zu Aufgaben und Ausstattung des AISI
Die AfD-Fraktion richtet den Fokus im Bundestag auf den Aufbau und die Arbeitsweise des AI Safety and Security Institute Deutschland, kurz AISI. In einer Kleinen Anfrage verlangt sie unter anderem Auskunft zu Auswahlkriterien für zu prüfende KI-Modelle sowie zu Personal- und Haushaltsplanungen bis 2029.
Das Wichtigste
- Die AfD-Fraktion hinterfragt die Kriterien, nach denen die Bundesregierung entscheidet, welche KI-Modelle und -Systeme durch das AISI technisch evaluiert werden.
- Abgeordnete verlangen Details zu den vorhandenen Prüfverfahren, Evaluierungsmethoden und Testumgebungen sowie zum operativen Aufbau des AI Safety and Security Institute Deutschland.
- Zusätzlich will die AfD-Fraktion wissen, wie viele Stellen und welche Haushaltsmittel bis 2029 für das AISI eingeplant sind und wie die Aufgabenabgrenzung zu bestehenden Sicherheitsbehörden erfolgt.
Fragen zu Prüfauftrag und Zuständigkeiten
Wie der Deutsche Bundestag in seinem Informationsdienst hib berichtet, erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage nach den konkreten Aufgaben des AI Safety and Security Institute Deutschland. Dabei will die Fraktion erfahren, nach welchen Kriterien die Bundesregierung entscheidet, welche KI-Modelle, Systeme oder Anwendungen vom AISI technisch evaluiert werden sollen.Zudem fragt sie nach den technischen Prüfverfahren, Evaluierungsmethoden und Testumgebungen, über die das Institut bereits verfügt. Damit rückt neben dem regulatorischen Auftrag auch die operative Ausgestaltung der neuen Einrichtung in den Mittelpunkt.
Personalbedarf und Abgrenzung im Sicherheitssektor
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die personelle und finanzielle Ausstattung des AISI. Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Stellen in einer ersten Phase vorgesehen sind und welche Haushaltsmittel für 2026 bereitgestellt sowie für 2027, 2028 und 2029 eingeplant werden.Darüber hinaus thematisiert die Fraktion die Abgrenzung zu bestehenden Behörden und Sicherheitsstrukturen. Sie fragt, wie die Bundesregierung die Aufgaben des AISI von den Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur, der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich sowie der Nachrichtendienste des Bundes trennt.
Zur Neuorientierung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt haben wir zuvor berichtet, dass die Bundesregierung die Aufgaben intern klar den einzelnen Referaten zuordnet und keinen zusätzlichen Bedarf sieht, Doppelstrukturen abzubauen. Zudem verwies sie darauf, dass ressortübergreifende Vorhaben im Einzelplan 30 nicht über eigene Titel, sondern projektbezogen finanziert werden und Detailfragen zur Haushaltsgliederung häufig mit öffentlich verfügbaren Informationen beantwortet werden.
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