Bundesforschungsministerium ordnet Zuständigkeiten nach Neuaufstellung ohne Zusatzmaßnahmen neu
Im Zuge der Neuorientierung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt ist die Aufgabenverteilung laut Bundesregierung klar den einzelnen Referaten zugeordnet. Zusätzliche Schritte zum Abbau von Doppelstrukturen sind deshalb nicht vorgesehen, während ressortübergreifende Vorhaben weiterhin projektbezogen finanziert werden.
Das Wichtigste
- Das Bundesforschungsministerium stuft durch die Neuaufstellung Aufgaben eindeutig den Referaten zu und sieht keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen gegen Doppelstrukturen.
- Im Einzelplan 30 sind keine expliziten Haushaltstitel für ressortübergreifende Projekte vorgesehen; Gelder fließen projektbezogen etwa für Sicherheits- und Resilienzforschung.
- Die Bundesregierung verweist bei Nachfragen zu Ausgaben und Einzelplan-Struktur auf bereits verfügbare öffentliche Informationen und sieht keine Pflicht zur erneuten Aufbereitung.
Neuordnung der Ministeriumsstruktur
Wie der Deutsche Bundestag unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion berichtet, erfolgt im Forschungsministerium eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben zu Referaten. Aus Sicht der Bundesregierung besteht deshalb kein gesonderter Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelstrukturen.Die Auskunft bezieht sich auf die Neuorientierung des Ministeriums, das als BMFTR bezeichnet wird. Damit stellt die Bundesregierung die interne Organisationsstruktur als bereits so geordnet dar, dass zusätzliche organisatorische Eingriffe derzeit nicht erforderlich sind.
Ressortübergreifende Finanzierung und Haushaltsfragen
Laut Bundesregierung gibt es im Einzelplan 30 keine spezifischen Titel, die ausdrücklich der Finanzierung ressortübergreifender Projekte dienen. Mittel aus dem Einzelplan fließen stattdessen projektbezogen an Behörden anderer Ressorts, etwa für Sicherheits- und Resilienzforschung, zivile Sicherheitsforschung sowie Forschung zu Quantentechnologien und KI.Bei Nachfragen zur Gliederung des Einzelplans 30 und zu den Gesamtausgaben pro Kapitel verweist die Bundesregierung auf bereits öffentlich zugängliche Informationen. Eine erneute Zusammenstellung und Aufbereitung frei verfügbarer Angaben falle, so die Begründung, nicht unter die parlamentarische Kontrollfunktion.
Unsere frühere Berichterstattung zu den Bundeszahlungen an internationale und supranationale Organisationen fasste eine Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage zusammen, die seit Gründung der Bundesrepublik verschiedene Ausgabenfelder im Bundeshaushalt bündelt. Dabei machte die Bundesregierung deutlich, dass sie sich auf verfügbare Verwaltungsdaten stützt, keine betriebswirtschaftlichen Kosten einbezieht und bei historischen Detailfragen teils auf öffentlich zugängliche Quellen oder unverhältnismäßigen Erhebungsaufwand verweist.
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